In Räumen, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt, gelagert oder verkauft werden, dürfen Tiere zwar normalerweise weder gehalten noch mitgeführt werden. Doch es gibt gesetzlich festgehaltene Ausnahmen:
Nebst den allgemeinen Bestimmungen zur Gleichstellung von Menschen mit Einschränkungen (Recht auf Barrierefreiheit, Teilhabe und Selbstbestimmung), enthält die seit 2016 gültige "Verordnung über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln" im Sinne des Behindertengleichstellungsrechts eine explizite Ausnahme, für Hunde, die eine behinderte Person führen oder begleiten (SR 817.024.1,§14, Abs.2a).
Zudem inkludiert die Vorschrift des Behindertengleichstellungsgesetzes, dass öffentlich zugängliche Orte, Bauten, Anlagen, Gebäude und Dienstleistungen ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein müssen, natürlich auch Einkaufs- und Gastronomiebetriebe.
Assistenzhunde haben demnach ein gesetzliches Zutrittsrecht in Lebensmittelbereiche von Verkaufs- und Handelsbetrieben, Restaurants, Kantinen etc.
Dass aus hygienischen Überlegungen heraus keine Einwände gegen die Mitnahme von Assistenzhunden (= Führ-, Signal-, Service-, Warn- oder Geleithunde) in Lebensmittelbereiche bestehen, wurde vorangehend erläutert. Für den Zutritt sollten jedoch ein paar Regeln beachtet werden. Die diesbezüglichen Empfehlungen von SwissHelpDogs lauten:
Schweizer Einkaufs- und Gastronomiebetriebe, bei denen ein barrierefreier Zutritt mit Assistenzhund im Sinne der Gesetze zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung schriftlich garantiert wurde:
Die nachstehenden Verbände empfehlen ihren Mitgliedern, Assistenzhunde im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (bzw. gemäss der in der Hygieneverordnung des EDI festgehaltener Ausnahmeregelung) zuzulassen:
Schweizerischer Bäcker-Confiseurmeister-Verband (SBC)
(rund 3000 Bäckerei-Confiserie-Verkaufsstellen)
www.swissbaker.ch
>> siehe auch Beitrag in der Verbandszeitschrift
Schweizerischer Fleisch-Fachverband (SFF)
(rund 1200 Metzgerei-Verkaufsstellen)
www.sff.ch
>> siehe auch Beitrag in der Verbandszeitschrift
Schweizerischer Drogisten-Verband
(rund 505 Verkaufsstellen)
www.drogistenverband.ch
>> siehe auch Beitrag in Verbands-Newsletter
>>> https://www.assistenzhundeteams.com/rechte-mit-assistenzhund/zutrittsrechte/einkaufen/
Nach einem unschönen Zwischenfall in einer Sprüngli-Filiale haben wir uns mit der bekannten Confiserie in Verbindung gesetzt und über Assistenzhunde und ihre Zutrittsrechte aufgeklärt. Sprüngli hat unser Anliegen sehr ernst genommen und entsprechend reagiert:
So hat uns Sprüngli nicht nur versichert, dass Assistenzhunde in sämtlichen Filialen willkommen sind, sondern auch entsprechende interne Sensibilisierungs-Massnahmen ergriffen, um weitere Zwischenfälle zu verhindern.
Zwischenzeitlich wurden alle FilialleiterInnen über den Umgang mit Kunden in Begleitung von Assistenzhunden nachgeschult und mit einem Infoschreiben gebeten, die Vorgaben sorgfältig durchzulesen und an all ihre Mitarbeiter weiterzuleiten. Sprüngli hat darüber hinaus unser Merkblatt auf ihrer Intranet-Seite veröffentlicht und somit dauerhaft für alle Mitarbeiter zugänglich gemacht.
Wir danken Sprüngli, dass sie sich unserem Anliegen angenommen haben und wichtige Massnahmen zur Sicherung von Barrierefreiheit und Inklusion für Assistenzhunde-Teams ergriffen haben.
In der aktuellen Ausgabe des MIGROS-Magazins findet sich auf Seite 43 ein Beitrag über Blindenführhunde und eine Zusatzinformation bezüglich dem Zutritt mit Assistenzhund.
Leider bezieht sich die Zutrittsinformation nur auf „Migros-Filialen“. Anders als bei den Berichten ihrer Mitbewerber (Coop. Volg) und entgegen der uns vorliegenden Zutritts-Information, ist es der Migros (trotz unserer An- und mehrmaliger Nachfrage seit Juli 17) nicht gelungen, ein öffentliches Zutrittsstatement für all ihre Ladenformate zu publizieren.
Heute ist in der Verbands- und Branchenzeitung «Fleisch und Feinkost» der versprochene Beitrag zur Sensibilisierung der Mitgliedsbetriebe des Schweizer Fleischfachverbandes (rund 1200 Fleischverkaufsstellen) erschienen.
Wir danken dem Fachverband für die tolle Zusammenarbeit und das vorbildliche Engagement!
Der Schweizerische Fleisch-Fachverband (SFF) hat uns ebenfalls bestätigt, dass sie ihren Mitgliedsbetrieben (rund 1200 Fleischverkaufsstellen) empfehlen, Menschen in Begleitung ihrer Hilfshunde im Sinne des Behinderten-Gleichstellungsrechts und der Hygiene-Verordnung des EDI barrierefreien Zutritt zu gewähren.
Zur Sensibilisierung der Mitgliedsbetriebe wird der Verband einen Beitrag in der Verbands- und Branchenzeitung «Fleisch und Feinkost» publizieren. Wir freuen uns, dass wir den Verband bei der Erstellung des Berichts unterstützen dürfen.
Wir freuen uns auf gute Zusammenarbeit und danken dem Fachverband für das vorbildliche Engagement!
Der Schweizer Apothekerverband "PharmaSuisse" hat sich aufgrund unserer Anfrage bei mehreren ihrer Mitgliedsbetrieben erkundigt, wie die aktuelle Praxis betreffend Assistenzhunden aussieht.
Ausnahmslos alle angefragten Apotheken – auch diejenigen, die speziell für die Qualitätssicherung verantwortlich sind – haben das gleiche geantwortet: Der Zutritt mit Assistenzhund ist kein Problem!
PharmaSuisse sieht daher keinen Handlungsbedarf bezüglich einer konkreten Kommunikation, bestätigt aber, dass sie ihren Mitgliedsbetrieben (rund 1500 Apotheken) empfehlen, Menschen in Begleitung ihrer Hilfshunde im Sinne des Behindertengleichstellungsrechts barrierefreien Zutritt zu gewähren. Wir danken PharmaSuisse für diese positive Haltung und Rückmeldung!
Im Oktober haben wir berichtet, dass sich der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband (SBC) unserem Anliegen nach Sensibilisierung seiner Mitgliederbetriebe zum Thema "Zutritt mit Assistenzhund" annehmen und einen entsprechenden Beitrag in der Verbandszeitschrift publizieren wird.
Heute ist der versprochene Beitrag über Assistenzhunde und deren Zutrittsrechte im "panissimo" zweisprachig (DE/FR) erschienen. "Panissimo" ist das offizielle Publikationsorgan des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes und führend in der Branche (Rund 3000 Bäckerei/Konditorei/Confiserie-Verkaufsstellen).
Wir danken dem SBC für dieses tolle Engagement!
Der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband (SBC) hat sich unserem Anliegen nach Sensibilisierung seiner Mitgliederbetriebe (rund 3000 Bäckerei-Confiserie-Verkaufsstellen) zum Thema "Zutritt mit Assistenzhund" angenommen.
Der Verband wird seinen Mitgliederbetrieben empfehlen, Assistenzhunde im Kundenbereich zuzulassen. Zudem wird der SBC einen Beitrag über Assistenzhunde und deren Zutrittsrechte in der Verbandszeitung publizieren.
Wir danken dem SBC für dieses tolle Engagement!
In der aktuellen Ausgabe des VOLG-Magazins "Öise Lade" (heute erschienen) findet sich auf Seite 49/51 ein toller Beitrag über Assistenzhunde und deren Zugangsrecht.
Wir durften VOLG beim Erstellen dieses Beitrags gemeinsam mit einem Mitglied und Assistenzhund unterstützen und freuen uns über das tolle und informative Ergebnis. DANKE VOLG!
Eines unserer Mitglieder hat sich an uns gewandt, weil es in einer Geschäftsstelle von CHICKERIA Probleme beim Zugang mit Assistenzhund gab. Wir haben CHICKERIA (die übrigens zur Migros-Gruppe gehört) angeschrieben und über die wertvollen Dienste der Assistenzhunde sowie deren Zugangsrechte aufgeklärt.
Heute kam die Rückmeldung:
"Wir können Ihnen an dieser Stelle zusichern, dass Assistenzhunde nicht mehr unter das allgemeine Hundeverbot in den Chickeria-Betrieben fallen. Bedingung für diese Ausnahme ist jedoch das Tragen der speziellen Kennzeichnung, damit sowohl die Gäste als auch die Mitarbeitenden über den Grund des Hundes im Restaurant sofort Bescheid wissen. "
In der aktuellen Ausgabe der Coop-Zeitung ist der Beitrag "Assistenzhunde bei Coop willkommen" erschienen, welcher in Zusammenarbeit mit SWISS HELP DOGS entstanden ist. Die Coop-Zeitung mit ihren drei Sprachausgaben in Deutsch, Französisch und Italienisch ist das grösste Printmedium der Schweiz und erscheint wöchentlich. Die Auflage beträgt über 2,5 Millionen Exemplare.
Ebenso ist der durch uns angestossene Webseiten-Eintrag "Auch beim Einkauf möchten wir blinde oder sehbehinderte Kundinnen und Kunden – genauso wie anderweitig handicapierte – bestmöglich unterstützen. Deshalb sind in allen unseren Verkaufsstellen gekennzeichnete und ausgebildete Assistenz- oder Blindenführhunde selbstverständlich willkommen – und das auch zu Trainingszwecken." inzwischen online. Danke für die tolle Zusammenarbeit und Bravo COOP!
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Die VALORA-Gruppe (K-Kioske, Avec, Press&Books etc.) hat bestätigt, dass Assistenzhunde in sämtlichen Verkaufsstellen willkommen sind.
Die FENACO-Gruppe hat bestätigt, dass Assistenzhunde in sämtlichen Verkaufsstellen willkommen sind und einen entsprechenden Eintrag auf Ihrer Webseite erstellt.
MIGROS gewährt ausgewiesenen Assistenzhunden - als Konsequenz ihres Versprechens des hindernisfreien Ladeneinrichtens - Zutritt. Dies gilt für alle Unternehmen der Migros (siehe hier).
Lidl Schweiz hat bestätigt, dass Assistenzhunde willkommen sind und einen entsprechenden Eintrag auf ihrer Webseite aufgeschaltet.