LEBENSMITTELBEREICHE


AUSGANGSLAGE

In Räumen, in denen Lebensmittel zubereitet, behandelt, gelagert oder verkauft werden, dürfen Tiere zwar normalerweise weder gehalten noch mitgeführt werden. Doch es gibt gesetzlich festgehaltene Ausnahmen: 

 

Nebst den allgemeinen Bestimmungen zur Gleichstellung von Menschen mit Einschränkungen (Recht auf Barrierefreiheit, Teilhabe und Selbstbestimmung), enthält die seit 2016 gültige "Verordnung über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln" im Sinne des Behindertengleichstellungsrechts eine explizite Ausnahme, für Hunde, die eine behinderte Person führen oder begleiten (SR 817.024.1,§14, Abs.2a).

 

Zudem inkludiert die Vorschrift des Behindertengleichstellungsgesetzes, dass öffentlich zugängliche Orte, Bauten, Anlagen, Gebäude und Dienstleistungen ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein müssen, natürlich auch Einkaufs- und Gastronomiebetriebe. 

 

Assistenzhunde haben demnach ein gesetzliches Zutrittsrecht in Lebensmittelbereiche von Verkaufs- und Handelsbetrieben, Restaurants, Kantinen etc.  



EMPFEHLUNGEN

Dass aus hygienischen Überlegungen heraus keine Einwände gegen die Mitnahme von Assistenzhunden (= Führ-, Signal-, Service-, Warn- oder Geleithunde) in Lebensmittelbereiche bestehen, wurde vorangehend erläutert. Für den Zutritt sollten jedoch ein paar Regeln beachtet werden. Die diesbezüglichen Empfehlungen von SwissHelpDogs lauten:

  • Das Mensch-Hund-Team muss über eine entsprechende Legitimation verfügen, welche gewährleistet, dass der Bedarf an tierischer Assistenz nachgewiesen ist und entsprechende Ausbildungs-, Gesundheits- und Hygienevorgaben eingehalten werden

  • Der Hund muss für die Umwelt (Mitarbeiter, andere Kunden ) durch das Tragen einer Kenndecke oder eines Führgeschirrs klar als "Hund mit besonderer Funktion" erkennbar sein

  • Der Hund muss gepflegt und sauber sein. Bei wetterbedingten Verunreinigungen muss der Hund vor dem Gebäude bzw. in der Eingangsschleuse gründlich abgetrocknet/gereinigt werden

  • Selbstverständlich hat jegliche Versäuberung des Hundes ausserhalb des Gebäudes zu erfolgen
  • Der Hund muss an der Leine geführt werden und stets unter Aufsicht bleiben

HIER WILLKOMMEN

Schweizer Einkaufs- und Gastronomiebetriebe, bei denen ein barrierefreier Zutritt mit Assistenzhund im Sinne der Gesetze zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung schriftlich garantiert wurde:

Unternehmen mit ZUsätzlichem Webseiten-Eintrag

 Link



Verbandsempfehlungen

Die nachstehenden Verbände empfehlen ihren Mitgliedern, Assistenzhunde im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (bzw. gemäss der in der Hygieneverordnung des EDI festgehaltener Ausnahmeregelung)  zuzulassen:

Schweizerischer Bäcker-Confiseurmeister-Verband (SBC)

(rund 3000 Bäckerei-Confiserie-Verkaufsstellen)

www.swissbaker.ch

>> siehe auch Beitrag in der Verbandszeitschrift


Schweizerischer Fleisch-Fachverband (SFF)

(rund 1200 Metzgerei-Verkaufsstellen)

www.sff.ch

>> siehe auch Beitrag in der Verbandszeitschrift


Schweizerischer Apotheken-Fachverband

(rund 1500 Verkaufsstellen)

www.pharmasuisse.org

 


Schweizerischer Drogisten-Verband

(rund 505 Verkaufsstellen)

www.drogistenverband.ch

>> siehe auch Beitrag in Verbands-Newsletter


Schweizerischer Kiosk-Inhaber-Verband

(rund 130 Verkaufsstellen)

www.skiv.ch



Einkaufs-Unternehmen im Ausland

>>> https://www.assistenzhundeteams.com/rechte-mit-assistenzhund/zutrittsrechte/einkaufen/


NEWS

ASSISTENZHUNDE BEI SPRÜNGLI

Nach einem unschönen Zwischenfall in einer Sprüngli-Filiale haben wir uns mit der bekannten Confiserie in Verbindung gesetzt und über Assistenzhunde und ihre Zutrittsrechte aufgeklärt. Sprüngli hat unser Anliegen sehr ernst genommen und entsprechend reagiert: 

So hat uns Sprüngli nicht nur versichert, dass Assistenzhunde in sämtlichen Filialen willkommen sind, sondern auch entsprechende interne Sensibilisierungs-Massnahmen ergriffen, um weitere Zwischenfälle zu verhindern.

 

Zwischenzeitlich wurden alle FilialleiterInnen über den Umgang mit Kunden in Begleitung von Assistenzhunden nachgeschult und mit einem Infoschreiben gebeten, die Vorgaben sorgfältig durchzulesen und an all ihre Mitarbeiter weiterzuleiten. Sprüngli hat darüber hinaus unser Merkblatt auf ihrer Intranet-Seite veröffentlicht und somit dauerhaft für alle Mitarbeiter zugänglich gemacht.

 

Wir danken Sprüngli, dass sie sich unserem Anliegen angenommen haben und wichtige Massnahmen zur Sicherung von Barrierefreiheit und Inklusion für Assistenzhunde-Teams ergriffen haben.

 



ASSISTENZHUNDE IN DROGERIEN

Letzte Woche ist im Newsletter des Schweizerischen Drogistenverbandes ein Beitrag zur Sensibilisierung der Mitgliedsbetriebe (rund 505 Drogerie-Verkaufsstellen) erschienen.

 

Wir danken dem Fachverband für die tolle Zusammenarbeit und das vorbildliche Engagement!



BEI CHICKERIA WILLKOMMEN - UPDATE

Bravo Chickeria!



BEI LIPO MEHR ALS NUR WILLKOMMEN

Die LIPO Einrichtungsmärkte AG haben uns nicht nur den Zutritt mit Assistenzhund für all ihre 22 Filialen bestätigt, sondern überdies mehrere Massnahmen ergriffen, um den Zutritt zu gewährleisten.

  

BRAVO LIPO! 

 



BEITRAG IM MIGROS-MAGAZIN

In der aktuellen Ausgabe des MIGROS-Magazins findet sich auf Seite 43 ein Beitrag über Blindenführhunde und eine Zusatzinformation bezüglich dem Zutritt mit Assistenzhund.

 

Leider bezieht sich die Zutrittsinformation nur auf „Migros-Filialen“. Anders als bei den Berichten ihrer Mitbewerber (Coop. Volg) und entgegen der uns vorliegenden Zutritts-Information, ist es der Migros (trotz unserer An- und mehrmaliger Nachfrage seit Juli 17) nicht gelungen, ein öffentliches Zutrittsstatement für all ihre Ladenformate zu publizieren.



BEI BURGERKING WILLKOMMEN

Nun hat auch BurgerKing bestätigt, dass Assistenzhunde in allen Filialen der Schweiz Zutritt haben.

 

Vielen Dank!

 

 



BEITRAG IN "FLEISCH UND FEINKOST"

Heute ist in der Verbands- und Branchenzeitung «Fleisch und Feinkost» der versprochene Beitrag zur Sensibilisierung der Mitgliedsbetriebe des Schweizer Fleischfachverbandes (rund 1200 Fleischverkaufsstellen) erschienen.

 

Wir danken dem Fachverband für die tolle Zusammenarbeit und das vorbildliche Engagement!



ASSISTENZHUNDE IN METZGEREIEN

Der Schweizerische Fleisch-Fachverband (SFF) hat uns ebenfalls bestätigt, dass sie ihren Mitgliedsbetrieben (rund 1200 Fleischverkaufsstellen) empfehlen, Menschen in Begleitung ihrer Hilfshunde im Sinne des Behinderten-Gleichstellungsrechts und der Hygiene-Verordnung des EDI barrierefreien Zutritt zu gewähren.

 

Zur Sensibilisierung der Mitgliedsbetriebe wird der Verband einen Beitrag in der Verbands- und Branchenzeitung «Fleisch und Feinkost» publizieren. Wir freuen uns, dass wir den Verband bei der Erstellung des Berichts unterstützen dürfen.

 

Wir freuen uns auf gute Zusammenarbeit und danken dem Fachverband für das vorbildliche Engagement! 



ASSISTENZHUNDE IN APOTHEKEN

Der Schweizer Apothekerverband "PharmaSuisse" hat sich aufgrund unserer Anfrage bei mehreren ihrer Mitgliedsbetrieben erkundigt, wie die aktuelle Praxis betreffend Assistenzhunden aussieht.   

 

Ausnahmslos alle angefragten Apotheken – auch diejenigen, die speziell für die Qualitätssicherung verantwortlich sind  – haben das gleiche geantwortet: Der Zutritt mit Assistenzhund ist kein Problem!

 

PharmaSuisse sieht daher keinen Handlungsbedarf bezüglich einer konkreten Kommunikation, bestätigt aber,  dass sie ihren Mitgliedsbetrieben (rund 1500 Apotheken) empfehlen, Menschen in Begleitung ihrer Hilfshunde im Sinne des Behindertengleichstellungsrechts barrierefreien Zutritt zu gewähren. Wir danken PharmaSuisse für diese positive Haltung und Rückmeldung!



ASSISTENZHUNDE IN BÄCKEREI/KONDITOREI

Im Oktober haben wir berichtet, dass sich der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband (SBC) unserem Anliegen nach Sensibilisierung seiner Mitgliederbetriebe zum Thema "Zutritt mit Assistenzhund" annehmen und einen entsprechenden Beitrag in der Verbandszeitschrift publizieren wird. 

 

Heute ist der versprochene Beitrag über Assistenzhunde und deren Zutrittsrechte im "panissimo" zweisprachig (DE/FR) erschienen. "Panissimo" ist das offizielle Publikationsorgan des Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes und führend in der Branche (Rund 3000 Bäckerei/Konditorei/Confiserie-Verkaufsstellen).

Wir danken dem SBC für dieses tolle Engagement!



Migrolino, Hinwil

von: anonym

 

Türaufkleber "Assistenzhunde willkommen"



Apodoro, Hinwil

von: anonym

 

Türaufkleber "Assistenzhunde willkommen"



BEI OTTOS WILLKOMMEN

OTTO's hat uns ebenfalls bestätigt, dass Assistenzhunde in allen Geschäftsstellen Zutritt haben.

 

 



ASSISTENZUNDE IN BÄCKEREIEN

Der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband (SBC) hat sich unserem Anliegen nach Sensibilisierung seiner Mitgliederbetriebe (rund 3000 Bäckerei-Confiserie-Verkaufsstellen) zum Thema "Zutritt mit Assistenzhund" angenommen.

Der Verband wird seinen Mitgliederbetrieben empfehlen, Assistenzhunde im Kundenbereich zuzulassen. Zudem wird der SBC einen Beitrag über Assistenzhunde und deren Zutrittsrechte in der Verbandszeitung publizieren.

Wir danken dem SBC für dieses tolle Engagement!



BEITRAG IM VOLG-MAGAZIN

In der aktuellen Ausgabe des VOLG-Magazins "Öise Lade" (heute erschienen) findet sich auf Seite 49/51 ein toller Beitrag über Assistenzhunde und deren Zugangsrecht.

 

Wir durften VOLG beim Erstellen dieses Beitrags gemeinsam mit einem Mitglied und Assistenzhund unterstützen und freuen uns über das tolle und informative Ergebnis. DANKE VOLG!  




BEI CHICKERIA WILLKOMMEN

Eines unserer Mitglieder hat sich an uns gewandt, weil es in einer Geschäftsstelle von CHICKERIA Probleme beim Zugang mit Assistenzhund gab. Wir haben CHICKERIA (die übrigens zur Migros-Gruppe gehört) angeschrieben und über die wertvollen Dienste der Assistenzhunde sowie deren Zugangsrechte aufgeklärt.

Heute kam die Rückmeldung: 

"Wir können Ihnen an dieser Stelle zusichern, dass Assistenzhunde nicht mehr unter das allgemeine Hundeverbot in den Chickeria-Betrieben fallen. Bedingung für diese Ausnahme ist jedoch das Tragen der speziellen Kennzeichnung, damit sowohl die Gäste als auch die Mitarbeitenden über den Grund des Hundes im Restaurant sofort Bescheid wissen. "



BEI IKEA WILLKOMMEN

Die Antwort von IKEA Schweiz dauerte zwar ein bisschen, ist aber positiv: "Gerne bestätigen wir Ihnen, dass Blindenführhunde und Assistenzhunde selbst-verständlich auch bei IKEA Schweiz willkommen sind."



BERICHT IN COOP-ZEITUNG

In der aktuellen Ausgabe der Coop-Zeitung ist der Beitrag "Assistenzhunde bei Coop willkommen" erschienen, welcher in Zusammenarbeit mit SWISS HELP DOGS entstanden ist. Die Coop-Zeitung mit ihren drei Sprachausgaben in Deutsch, Französisch und Italienisch ist das grösste Printmedium der Schweiz und erscheint wöchentlich. Die Auflage beträgt über 2,5 Millionen Exemplare. 

Ebenso ist der durch uns angestossene Webseiten-Eintrag "Auch beim Einkauf möchten wir blinde oder sehbehinderte Kundinnen und Kunden – genauso wie anderweitig handicapierte – bestmöglich unterstützen. Deshalb sind in allen unseren Verkaufsstellen gekennzeichnete und ausgebildete Assistenz- oder Blindenführhunde selbstverständlich willkommen – und das auch zu Trainingszwecken." inzwischen online. Danke für die tolle Zusammenarbeit und Bravo COOP!

>> Download



BEI DER VALORA-GRUPPE WILLKOMMEN

Die VALORA-Gruppe (K-Kioske, Avec, Press&Books etc.) hat bestätigt, dass Assistenzhunde in sämtlichen Verkaufsstellen willkommen sind.



BEI DER FENACO-GRUPPE WILLKOMMEN

Die FENACO-Gruppe hat bestätigt, dass Assistenzhunde in sämtlichen Verkaufsstellen willkommen sind und einen entsprechenden Eintrag auf Ihrer Webseite erstellt.



BEI DER MIGROS-GRUPPE WILLKOMMEN

MIGROS gewährt ausgewiesenen Assistenzhunden - als Konsequenz ihres Versprechens des hindernisfreien Ladeneinrichtens - Zutritt. Dies gilt für alle Unternehmen der Migros (siehe hier).



BEI MANOR WILLKOMMEN

Manor hat bestätigt, dass sie Assistenzhunde offiziell als medizinisches Hilfsmittel anerkennen und somit Zutritt in sämtliche Abteilungen ihrer Warenhäuser gewähren.



BEI MÜLLER DROGERIE WILLKOMMEN

Müller Drogerie Schweiz haben Assistenzhunde uneingeschränkt Zutritt. Das Personal wird diesbezüglich geschult.



BEI SPAR WILLKOMMEN

SPAR hat bestätigt, dass Assistenzhunde in allen Märkten willkommen sind. SPAR prüft zudem die Anbringung des Hinweises "Assistenzhunde Willkommen" an der Eingangstür. 



BEI ALDI SUISSE WILLKOMMEN

Aldi Suisse hat bestätigt, dass Assistenzhunde willkommen sind. 



BEI LIDL SCHWEIZ WILLKOMMEN

Lidl Schweiz hat bestätigt, dass Assistenzhunde willkommen sind und einen entsprechenden Eintrag auf ihrer Webseite aufgeschaltet. 



BEI DER COOP-GRUPPE WILLKOMMEN

Die Coop-Gruppe hat uns bestätigt, dass Assistenzhunde in sämtlichen Geschäftsstellen willkommen sind.



*** MITGLIEDSCHAFTEN ***


Wir sind Akkreditierungskandidat bei Assistance Dogs International (ADI) und Assistance Dogs Europe (ADEu) 


*** AUSZEICHNUNGEN ***





SwissHelpDogs (SHD)

CH - 4704 Niederbipp



info(at)swisshelpdogs.ch




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078 905 05 15*

DI 13:00h - 15:00h

DO 10:00h - 12:00h



*Wir können keine Combox oder SMS/WhatsApp-Nachrichten bearbeiten und  sind nur zu den angegebenen Zeiten telefonisch erreichbar.

Nachrichten per E-Mail oder Kontaktformular beantworten wir in der Regel innert 2 Arbeitstagen 

(Ausgenommen während Betriebsferien im Sommer und Weihnacht/Neujahr gemäss Agenda)