Die Herausforderung beim Zutritt in Gesundheitseinrichtungen ist, einerseits das Risiko von Übertragungen so gering wie möglich zu halten und andererseits betroffene
Menschen in ihrem Recht auf Barrierefreiheit durch Begleitung ihrer "tierischen Assistenz" nicht zu limitieren.
Dass aus hygienischen oder infektionspräventiven Überlegungen heraus keine Einwände gegen die Mitnahme von Assistenzhunden in medizinische oder ähnliche Einrichtungen bestehen, wurde zwischenzeitlich in verschiedenen Veröffentlichungen klargestellt. Unter anderem von der namhaften deutschen Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) sowie vom Robert Koch-Institut (RKI). Grundsätzlich sind Übertragungen von Infektionskrankheiten durch Tiere innerhalb des Spitalbereichs selten dokumentiert. Dem RKI sind keine Berichte oder Bekanntmachungen bekannt, wonach Hunde in Krankenhäusern Krankheitserreger auf Patienten oder Personal übertragen haben.
Das Institut weist darauf hin, dass Übertragungen vom Hund auf den Menschen zwar denkbar sind, es sich jedoch um ein theoretisches Risiko handelt, welches im Rahmen der Wahrnehmung von Rechten und Bedürfnissen betroffener Menschen durch geeignete betriebsinterne Vorgaben beherrschbar ist.
Bereits 1996 wurde dem deutschen Blindenverband von fachlich kompetentester Stelle (Prof. Dr. med. H. Rüden vom nationalem Referenzzentrum für Krankenhaushygiene Deutschland) bestätigt, dass die Mitnahme von Führhunden aus fachlicher Sicht ohne weiteres gestattet werden kann. Eine Übertragung von Infektionskrankheiten durch Verletzungen oder Kontamination sei unwahrscheinlich, eine Übertragung durch Arthropoden (z.B. Zecken, Läuse, Flöhe) als gering einzustufen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft richtete darauf hin ein Rundschreiben an alle Mitgliedsverbände.
Im Jahr 2005 hat SWISSNOSO, das nationale Zentrum für Infektionsprävention in seinem Bulletin einen Beitrag veröffentlicht (Band 12, No.4, S. 32), welcher grundsätzlich Meinung von Professor Rüden widerspiegelt und bestätigt, dass aufgrund der strengen gesundheitlichen Kontrollen der Tiere und des geringen Kontakts mit Drittpersonen "generell von einem geringen Risiko für Übertragungen von Zoonosen ausgegangen werden kann“.
Jahr 2015 hat die Society for Healthcare Epidemiology of America (SHEA) eine Expertenempfehlung zum Umgang mit Tieren im Gesundheitswesen veröffentlicht und dabei alle zu beachtenden Hygieneanforderungen ausführlich beschrieben.
Die neuste Studie in diesem Bereich ergab, dass von bärtigen Männern ein weitaus höheres Infektionsrisiko ausgeht und Hunde im Vergleich sogar als sauber anzusehen sind (Ärztezeitung).
Dass aus hygienischen oder infektionspräventiven Überlegungen heraus keine Einwände gegen die Mitnahme von Assistenzhunden (= Führ-, Signal-, Service-, Warn- oder Geleithunde) in Gesundheitseinrichtungen bestehen, wurde vorangehend erläutert. Für den Zutritt in Krankenhäuser, (Zahn-)Arztpraxen und vergleichbare hygienisch sensible Einrichtungen sollten jedoch ein paar Regeln beachtet werden.
Gemeinsam mit Fachpersonen haben wir hierfür eine ausführliche Hygienerichtlinie ausgearbeitet. Fachpersonen aus dem Gesundheitswesen können diese kostenlos bei uns beziehen (info@swisshelpdogs.ch) und auf ihre Bedürfnisse anpassen. Gerne stehen wir dabei bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung.
Die Gespräche und Aufklärungsversuche mit der Hygieneabteilung des Kantonsspitals Aarau (zu dem auch das Spital Zofingen gehört) waren eindeutig die bisher schwierigsten, teilweise sogar regelrecht unverschämt.
Nachdem wir schlussendlich an die oberste Etage des KSA eskalierten, gab es dann doch eine Wendung: Der interne Rechtsdienst des KSA hat inzwischen schriftlich bestätigt, dass der barrierefreie Aufenthalt/Zutritt mit Assistenzhunde künftig gewährleistet ist.
Die Barmelweid-Gruppe hat uns den barrierefreien Zugang und Aufenthalt mit Assistenzhund bestätigt.
Herzlichen Dank und Bravo!
Das Spital Muri bietet Besucher/innen und ambulanten Patient/innen einen barrierefreien Zugang und Aufenthalt mit Assistenzhund.
Auch beim stationären Aufenthalt ist die Mitnahme eines Assistenzhundes möglich, sofern die entsprechenden spitalinternen Richtlinien und Voraussetzungen bezüglich Hygiene und Ausbildungsstand erfüllt sind.
Wir danken der Spitalhygiene des Spital Muri für den konstruktiven Austausch!
Da gemäss entsprechender Zutrittsproblem-Meldung nicht alle Mitarbeiter beim KSB über das Zutrittsrecht von Assistenzhunden informiert waren, haben wir das Kantonsspital Baden angeschrieben.
Dieses hat uns den barrierefreien Zugang mit Assistenzhund erneut bestätigt und versprochen, die Mitarbeiter entsprechend zu sensibilisieren. Vielen Dank!
Das Zürcher Universitätsspital zeigt erneut, dass tierische Assistenz in Kliniken heutzutage keine Ausnahme mehr darstellt.
Wo ein Wille ist, ist eben auch ein (barrierefreier) Weg!
Diesmal waren zufällig sogar zwei unserer Assistenzhunde-Teams stationär im Universitätsspital Zürich.
Bravo Unispital Zürich!
Eine Pilotstudie an der Universität Utrecht in Holland über die Kontamination der Pfoten von Assistenzhunden auf Durchfallbakterien (Enterobacteriaceae und Clostridium difficile) im Vergleich zu den Schuhsohlen ihrer Halter ergab, dass die Pfoten von Assistenzhunden sauberer sind, als Schuhsohlen. Keiner der 25 getesteten Hunde war mit entsprechenden Bakterien kontaminiert, während auf einer Probanden-Sohle das Clostridium-Bakterium gefunden wurde.
Das Studienergebnis entkräftet das Hygieneargument, welches häufig in Gesundheitseinrichtungen vorgeschoben wird, um Assistenzhunde nicht zuzulassen.
Forschungspublikation: https://www.mdpi.com/1660-4601/18/2/513
Das Kantonsspital Baden verfügt bereits seit 2008 über ein Konzept der Spitalhygiene zum Umgang mit Führhunden/Assistenzhunden und bestätigt, dass diese am Kantonsspital Baden (inkl. deren Krankentransporte) willkommen sind. Sicherheitshalber werden die Mitarbeiter entsprechend nachgeschult.
Vielen Dank für die prompte Rückmeldung und die vorbildliche Haltung!
Das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts dürfte auch für die Schweiz wegweisend sein:
Eine Arztpraxis darf einer blinden Frau nicht aus hygienischen Gründen verbieten, mit ihrem Assistenzhund ins Wartezimmer zu gehen. Das Verbot, Hunde in die Praxis mitzunehmen, sei zwar scheinbar neutral formuliert. Tatsächlich benachteilige es die blinde Frau aber in besonderem Masse. Ohne ihren Hund müsse sich die Frau Unbekannten anvertrauen, sich anfassen und führen lassen. Dies komme einer Bevormundung gleich. Das Benachteiligungsverbot solle es Menschen mit Behinderung aber ermöglichen, so weit wie möglich ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen, so die Richter.
Die Universitären Psychiatrischen Dienste Bern (UPD) haben uns mitgeteilt, dass der Zutritt für Assistenzhunde zu den öffentlich zugänglichen Bereichen der UPD ab sofort erlaubt ist und die entsprechenden Stellen informiert wurden.
Am Haupteingang wurde unser "Hunde verboten - Assistenzhunde willkommen"-Aufkleber angebracht.
Wir danken dem UPD für die Unterstützung und prompte Umsetzung!
von: anonym
Die Klinik Schützen bestätigt, dass Assistenzhunde sowohl ambulant wie auch stationär willkommen sind. Dies gilt gleichsam für die Ambulatorien Aarau und Rheinfelden.
Wir haben die Klinikleitung bei der Ausarbeitung eines internen Merkblatts unterstützen dürfen und danken an dieser Stelle für die freundliche Zusammenarbeit.