Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK), welches seit 2014 auch für die Schweiz Gültigkeit hat, verpflichtet die Vertragsstaaten unter anderem, dass Menschen mit Behinderungen "menschliche und tierische Hilfe" zur Verfügung gestellt wird, um am öffentlichen Leben teilzunehmen und die persönliche Unabhängigkeit sicher zu stellen.
Da aber nicht alle Einschränkungen, die Menschen, die einen Assistenzhund zur (teilweisen) Kompensation ihrer Behinderung einsetzen, auf den ersten Blick ersichtlich sind (manche nicht mal auf den zweiten Blick), sind gerade Menschen mit "unsichtbaren Behinderungen" immer wieder Diskussionen und Diskriminierungen ausgesetzt, gerade wenn es um das Zutrittsrecht mit Assistenzhund geht.
Hier setzt sich SwissHelpDogs (SHD) ein:
Wir organisieren Vorträge, Austauschmöglichkeiten und Fortbildungsveranstaltungen für Assistenzhundehalter, Ausbildner und Interessierte
Wir unterstützen benachteiligte Menschen bei der Finanzierung ihres Assistenzhundes durch Spenden
Wir arbeiten mit internationalen Personen und Organisationen zusammen, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen.
Wir erstreben die Prävention vor Hunden, die unter falscher Flagge segeln ("Schwindel-Assistenzhunde")
Und am wichtigsten: Wir stecken den Kopf nicht in den Sand!