Definition ASSISTENZHUND


A)

Ein Assistenzhund ist ein Hund, welcher zur Unterstützung einer spezifischen Person mit erheblicher und dauerhafter körperlicher, sensorischer, intellektueller, kognitiver, neurologischer oder psychischer Behinderung, Erkrankung oder Entwicklungsstörung in individuellen Bereichen der alltäglichen Lebensführung dient.

 

B)

Er stellt für die betroffene Person durch Ermöglichung, Erleichterung, Erweiterung oder Wiedererlangen von Selbstbestimmung und Teilhabe (alltägliche Verrichtungen vornehmen, am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, sich fortbewegen, selbstständig soziale Kontakte pflegen, sich aus- und fortbilden und/oder eine Erwerbstätigkeit ausüben) ein medizinisches Hilfsmittel dar und lebt dazu dauerhaft bei der betroffenen Person.

 

C)

Die Voraussetzungen für die Qualifikation zum Assistenzhund gemäss QUAKA sind:

  • Berechtigung, Eignung und Sachkunde des Assistenzhundeführers
  • konstitutionelle, gesundheitliche und wesensmässige Eignung des Hundes
  • Absolvierung einer Basisausbildung (Gehorsam, Führigkeit, Umweltsicherheit, Sozialverhalten, einwandfreie Begleitfähigkeit)
  • Absolvierung einer Fachausbildung mit bedürfnisorientierten, definierten und nachweisbaren Hilfsleistungen
  • positive Beurteilung innerhalb einer unabhängigen Qualifikationsprüfung ("Team-Prüfung") 
  • Qualitätssicherung (fortwährende Dokumentation von Werdegang, Gesundheit und Hygiene/Prophylaxe-Massnahmen sowie regelmässige Fortbildungen und Erhaltungsprüfungen)

*** MITGLIEDSCHAFTEN ***


Wir sind Akkreditierungskandidat bei Assistance Dogs International (ADI) und Assistance Dogs Europe (ADEu) 


*** AUSZEICHNUNGEN ***





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