A)
Assistenzhunde haben in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz generell Zutritt, ausdrücklich auch im Speisewagen.
B)
Der Transport von Menschen mit Behinderung und deren Assistenz- oder Blindenführhunden ist auch für Taxiunternehmen verpflichtend.
C) SBB-Begleiterausweis ("Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung")
Mit dem SBB-Begleiterausweis reist die zweite Person kostenlos. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
Die Ausweiskarte gilt auch für Reisen ins Ausland, wenn der Fahrschein gemäss SCIC-NRT 710 in der Schweiz gekauft wurde.
Die Ausweiskarten werden durch die zuständigen Ämter gegen Vorweisung des vollständig und in zustimmendem Sinne ausgefüllten SBB-Formular "Ärztliches Attest" erstellt. Andere ärztliche Zeugnisse oder Erklärungen werden nicht anerkannt.
Liegt keine Sehbehinderung vor, so muss der Arzt lediglich den Punkt 3a (siehe gelbe Markierung) bestätigen.
Achtung: Damit der Hund kostenlos mitfahren kann, braucht es ZUSÄTZLICH einen Nutzhundeausweis!
Mehr Infos und Download des Formulars <hier>. Details zu den Tarifvorschriften <hier> unter T600.
D) SBB-Nutzhundeausweis
Als Nutzhunde werden gem. Schweizerischer Tierschutzverordnung Hunde bezeichnet, die eine Arbeit im Dienst des Menschen verrichten und dazu ausgebildet wurden. Darunter fallen Blindenführ- und Behindertenbegleithunde (= Assistenzhunde).
Nutzhunde werden in 1. und 2. Klasse unentgeltlich befördert. In zuschlagspflichtigen Zügen/Wagen sind keine Zuschläge zu bezahlen. Voraussetzung ist ein entsprechender "Nutzhunde-Ausweis". Dieser kann nur von Stellen abgegeben werden, welche vom Tarifverbund als Ausbildungsstelle anerkannt sind.
SwissHelpDogs ist als Ausgabestelle anerkannt. Teams, die gemäss dem Qualitätssicherungskonzept QUAKA bei uns in Mitglied sind, können den Nutzhundeausweis bei uns beziehen.