Öffentliche Verkehrsmittel


A)

Assistenzhunde haben in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz generell Zutritt, ausdrücklich auch im Speisewagen.

B)

Der Transport von Menschen mit Behinderung und deren Assistenz- oder Blindenführhunden ist auch für Taxiunternehmen verpflichtend. 

 

C) Nutzhunde-Pass

Blindenführ- und Behindertenbegleithunde (= Assistenzhunde).werden in 1. und 2. Klasse unentgeltlich befördert. In zuschlagspflichtigen Zügen/Wagen sind keine Zuschläge zu bezahlen.

 

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Nutzhundepass vorweisbar
  • Ausweis einer anerkannten Schweizer Ausbildungsstelle auf Verlangen vorweisbar
  • der Hund muss mit einer speziellen Assistenzhunde-Marke gekennzeichnet sein
  • der Hund muss mit einer speziellen Assistenzhunde-Weste gekennzeichnet sein

Teams, die gemäss dem Qualitätssicherungskonzept QUAKA bei uns in Mitglied sind (Premium), können den entsprechenden Nutzhundepass gegen Vorlage des SHD-Ausweises an den bedienten Schaltern des öffentlichen Verkehrs beziehen.

 



*** MITGLIEDSCHAFTEN ***


Wir sind Akkreditierungskandidat bei Assistance Dogs International (ADI) und Assistance Dogs Europe (ADEu) 


*** AUSZEICHNUNGEN ***





SwissHelpDogs (SHD)

CH - 4704 Niederbipp



info(at)swisshelpdogs.ch




swisshelpdogs




078 905 05 15*

DI 13:00h - 15:00h

DO 10:00h - 12:00h



*Wir können keine Combox oder SMS/WhatsApp-Nachrichten bearbeiten und  sind nur zu den angegebenen Zeiten telefonisch erreichbar.

Nachrichten per E-Mail oder Kontaktformular beantworten wir in der Regel innert 2 Arbeitstagen 

(Ausgenommen während Betriebsferien im Sommer und Weihnacht/Neujahr gemäss Agenda)