A) Institutionelle Ausbildung
Bei der institutionellen Ausbildung ist und bleibt der Hund im Besitze einer Institution.
Der Hund lebt in dieser Institiution (oder zeitweise bei Paten) und wird durch einen auf das jeweilige Fachgebiet spezialisierten Assistenzhundetrainer ausgebildet.
Fachbereiche: Insbesondere Blindenführhunde und Rollstuhlbegleithunde
Ausbildungsdauer: 2-3 Jahre
Kosten: CHF 40‘000 – 60‘0000 (grösstenteils von IV finanziert)
B) Private Ausbildung
Bei der privaten Ausbildung ist und bleibt der Hund im Besitz der betroffenen Person
Der Hund lebt von Anfang an bei dieser Person und wird mit Unterstützung eines auf das jeweilige Fachgebiet spezialisierten Assistenzhundetrainers individuell ausgebildet.
Fachbereiche: Insbesondere Warn- und Geleithunde
Ausbildungsdauer: 2-3 Jahre
Kosten: CHF 20'000 - 30'0000 (vom Betroffenen oder durch Spenden finanziert)
C) Gemischte Ausbildung
Bei der gemischten Ausbildung lebt der Hund zunächst beim Ausbildner, wo er bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt bzw. bis zu einem vertraglich festgehaltenen Ausbildungsziel grundsozialisiert/grundausgebildet wird. Im Anschluss zieht der Hund bei der betroffenen Person (Assistenznehmer) ein, wo er unter Anleitung einer qualifizierten Ausbildungsperson gemeinsam mit dem Halter die weitere Ausbildung absolviert.
D) Selbstausbildung
Die teilweise im Ausland zulässige „Selbstausbildung“, wonach der Betroffene als Laie seinen Hund gänzlich ohne Beizug einer Fachperson ausbildet, ist in der Schweiz aus Gründen des Tierschutzes und der Qualitätssicherung analog den anderen Nutzhundebereichen (z.B. Polizeidiensthunde, Rettungshunde, Therapiehunde etc.) nicht zugelassen.