Assistenzhunde-FAQ


Assistenzhund ist ein internationaler Überbegriff für einen Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Wesenseignung und Gesundheit sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung zur Unterstützung eines Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen dient. Oftmals wird für Assistenzhunde auch das Synonym Behindertenbegleithund verwendet.

 

Assistenzhunde ermöglichen ihren Menschen mehr Mobilität, Selbstständigkeit, Unabhängigkeit und Teilhabe am Leben und sind für Betroffene unverzichtbare 24-Stunden-Begleiter. Dabei sparen Assistenzhunde nicht nur Pflegekosten und entlasten die Familie - oft verhindert ein solcher Hund sogar Gesundheitskrisen und Notaufnahmen.

Assistenzhunde-FAQ

01. Was ist ein Assistenzhund?

 

Assistenzhunde ermöglichen ihren Menschen mehr Mobilität, Sicherheit, Unabhängigkeit und Teilhabe am Leben. Behinderte/chronisch kranke Menschen haben zudem oft Schwierigkeiten in der Kommunikation mit anderen Menschen.

 

Ein Assistenzhund an der Seite verschafft zudem Gelegenheiten zu Kontakten, ohne selbst im Mittelpunkt zu stehen. Die Betroffenen erleben mehr Autonomie und das Gefühl, auf den Hund aufzupassen und Verantwortung für ihn zu übernehmen.

 

Er ist zudem geduldiger Zuhörer in schweren Stunden und verlässlichen Partner, der beruhigend einwirkt, wenn der Stress zu gross wird.Zahlreiche Studien belegen die gesundheitlichen, sozialen, psychischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Vorteile von Assistenzhunden.

 

Dabei sparen Assistenzhunde nicht nur Pflegekosten und entlasten Familien - oft verhindert ein solcher Hund sogar Gesundheitskrisen und Notaufnahmen.

 

Einige Hunde sind sogar besondere Lebensretter: Sie sind in der Lage gefährliche Veränderungen im oder am Körper schon in der Anfangsphase zu erkennen, noch bevor irgendwelche technische Messgeräte überhaupt Veränderungen anzeigen. Mittels dieser Frühwarnfähigkeit kann die betroffene Person rechtzeitig reagieren, z.B. Medikamente einnehmen oder Hilfe organisieren

Der Einsatz eines Assistenzhundes setzt keinesfalls eine äusserlich sichtbare Einschränkung voraus.


Die internationale Gesetzgebung räumt nicht nur Menschen mit körperlicher Behinderung, sondern auch Personen mit (ggf. unsichtbarer) sensorischer, intellektueller oder psychischer Behinderung bzw. chronischer Krankheit ein Recht auf menschliche oder tierische Assistenz sowie das Recht auf Teilhabe, Selbstbestimmung und Nicht-Diskriminierung ein. 

 

 

Unter „tierische Assistenten“ fallen speziell ausgebildete Hunde, welche Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit durch ihr geschultes Verhalten mehr Mobilität, Selbständigkeit und Teilhabe am Leben ermöglichen. Sie übernehmen die Funktion als Hilfsmittel analog einem Hörgerät oder einem Rollstuhl und sind für Betroffene von lebenswichtiger Bedeutung. Sie werden in der Regel fachärztlich als medizinisch notwendiges Hilfsmittel verordnet.

02. Warum ein Assistenzhund?

Um eine einheitliche Kennzeichnung und damit eine leichtere Erkennung zu ermöglichen sowie zum Schutz vor Missbrauch durch „Schwindel-Assistenzhunde“, kann die Aufnahme in das Schweizer Assistenzhunde-Register beantragt werden.

 

Registrierte Assistenzhunde  tragen ein einheitliches   Erkennungsabzeichen mit  individueller Registrier-Nummer  auf der  Kenndecke (siehe Beispielbild links).


Assistenzhunde im Einsatz tragen eine  spezielle Kenndecke oder ein  entsprechend beschriftetes Geschirr.

 

Die Kennzeichnung ist in der Schweiz jedoch nicht einheitlich geregelt und kann je nach   Ausbildungsstätte, Bedürfnis oder Geschmack des Halters variieren.

05. Wie erkennt man Assistenzhunde?

Assistenzhunde können ihre anspruchsvolle Aufgabe nur erfüllen, wenn sie dabei nicht gestört werden. Deshalb gelten bei einer Begegnung mit ihnen folgende Regeln:

 

  • Grundsätzlich gilt: Einen Hund im Einsatz nicht ablenken, anlocken, füttern oder streicheln 
  • Hundehalter rufen ihren Hund zu sich, nehmen ihn an die Leine und machen sich bei der behinderten Person bemerkbar.
  • Das Gespann ungestört passieren lassen oder mit dem eigenen Hund die Strassenseite wechseln.
  • Keine Kontaktaufnahme mit dem Assistenzhund: nicht rufen, streicheln, füttern.
  • Den Assistenzhund nicht erschrecken, z. B. durch Knallkörper, Hupen und dergleichen.
  • Wenn Sie mit der handicapierten Person Kontakt aufnehmen möchten, etwa um ihr zu helfen, sprechen Sie die Person direkt an, also nicht erst den Hund.
  • Unangekündigte Berührungen können Halter und Hund verunsichern.
  • Die handicapierte Person ist auf ihren Hund angewiesen – gestatten Sie deshalb den Zutritt auch dort, wo Hunde sonst nicht zugelassen sind.
  • Kommunikation ist das A und O: Miteinander reden sowie Rücksicht und Toleranz zeigen
  • Auch ein Assistenzhund braucht Freizeit zum Spielen; dann geniesst er gerne den Kontakt mit Menschen und Artgenossen.

Assistenzhunde nicht ablenken, anlocken, füttern oder streicheln!


06. Wie verhalten bei Begegnung?


Grundsätzlich lassen sich viele Rassen und natürlich auch Mischlinge ausbilden. Wichtig ist, dass es sich um einen Hund handelt, welcher viel Arbeitsfreude und die notwendigen Voraussetzungen mitbringt (freundliches Wesen, keine unangemessenen Aggressionen, körperlich gesund, hohe Motivationsbereitschaft, gute Lernfähigkeit und Arbeitsfreude).

 

Für die Assistenzhundekarriere ist dann entscheidend, in welche Fachrichtung die Spezialausbildung gehen soll:

 

Die Stärke von Warnhunden liegt zum Beispiel darin, Veränderungen im Körper schon in der Anfangsphase zu erkennen. Wie diese Hunde die Veränderungen wahrnehmen, ist wissenschaftlich noch nicht geklärt, nach neusten Studien bringen diese Hunde ihre Frühwarngabe anscheinend von Geburt an mit.

 

Blindenführhunde hingegen sollten mit einem sogenannten „intelligenten Ungehorsam“ gewappnet sein, zum Beispiel in dem der Hund an einer Strasse bei nahendem Fahrzeug das Kommando „vorwärts gehen“ verweigert, weil er in der Ausbildung eine Protesthaltung für diese Gefahrensituation erlernt hat.

Welche Hunde sind geeignet?

Grössere Ausbildungsstätten, z.B. Schulen für Blindenführhunde, haben meist eigene Zuchtlinien. Kleinere Ausbildungsstätten suchen den Hund meist explizit für eine Person aus. Dabei wird im Vorfeld evaluiert, welche Rasse geeignet wäre und zum künftigen Assistenzhundehalter passt.

 

Ist die Rasse gefunden, werden entsprechende Züchter gesucht, die körperlich gesunde Elterntiere nachweisen können und z.B. im Umgang mit anderen Menschen und Tieren einen guten Eindruck hinterlassen. Die Ausbildungsstätte sucht sich dann aus dem Wurf den Hund aus, der den Anforderungen am ehesten entspricht. Eine Garantie gibt es jedoch nicht.

Wie erfolgt die Auswahl geeigneter Hunde?

Gemäss Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) und der Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (HVI) haben Versicherte, die infolge einer Invalidität (= anerkannte Behinderung) für die Fortbewegung, für die Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt oder für die Selbstsorge ein Hilfsmittel bedürfen, ohne Rücksicht auf die Erwerbsfähigkeit Anspruch auf ein solche (Art. 21).

 

Assistenzhunde sind in der vom Bundesrat festgelegten Hilfsmittelliste zwar enthalten (HVI, Art. 11.02 & 14.06) wie auch eine Entschädigung zum Zeitpunkt der Abgabe des Hundes in Form eines Pauschalbetrags von CHF 15000 Franken (für Anschaffungs-, Futter und Tierarztkosten). Der Anspruch besteht jedoch nur für schwer körperbehinderte Erwachsene, die eine Entschädigung in Form einer Hilfslosigkeit mittleren oder schweren Grades beziehen. 

 

Die Kostenübernahme für Assistenzhunde wird in absehbarer Zeit hoffentlich den Verordnungen für Blindenführhunde angeglichen. Bis es aber so weit ist sind die Menschen mit Handicap auf Spenden angewiesen.

11. Wie werden Assistenzhunde finanziert?

*** MITGLIEDSCHAFTEN ***


Wir sind Akkreditierungskandidat bei Assistance Dogs International (ADI) und Assistance Dogs Europe (ADEu) 


*** AUSZEICHNUNGEN ***





SwissHelpDogs (SHD)

CH - 4704 Niederbipp



info(at)swisshelpdogs.ch




swisshelpdogs




078 905 05 15*

DI 13:00h - 15:00h

DO 10:00h - 12:00h



*Wir können keine Combox oder SMS/WhatsApp-Nachrichten bearbeiten und  sind nur zu den angegebenen Zeiten telefonisch erreichbar.

Nachrichten per E-Mail oder Kontaktformular beantworten wir in der Regel innert 2 Arbeitstagen 

(Ausgenommen während Betriebsferien im Sommer und Weihnacht/Neujahr gemäss Agenda)