Allgemein
Unterschied zwischen Assistenz- und Therapiehund?
Welche Assistenzhunde-Arten gibt es?
Erkennen & Begegnen
Wie erkennt man Assistenzhunde?
Auswahl & Ausbildung
Welche Hunde sind für eine Assistenzhunde-Ausbildung geeignet?
Wie erfolgt die Auswahl geeigneter Hunde?
Wie wird ein Assistenzhund ausgebildet?
Warum werden einige Assistenzhunde im Ausland ausgebildet?
Wie werden Assistenzhunde finanziert?
Recht
Sind Blindenführhunde und Assistenzhunde gleichgestellt?
Haben Assistenzhunde spezielle Zutrittsrechte?
Gilt ein generelles Hundeverbot auch für Assistenzhunde?
Darf der Zutritt mit Assistenzhund verwehrt werden?
Dürfen sich "Hausherren" auf's Hausrecht berufen, um den Zutritt zu verbieten?
Darf der Arbeitgeber die Mitnahme eines Assistenzhundes verbieten?
Darf der Vermieter die Haltung eines Assistenzhundes verbieten?
Zutrittsverweigerung = Diskriminierung
Schutz vor "Schwindel-Assistenzhunden"
Assistenzhund ist ein internationaler Überbegriff für einen Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Wesenseignung und Gesundheit sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung zur Unterstützung eines Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen dient. Oftmals wird für Assistenzhunde auch das Synonym Behindertenbegleithund verwendet.
Assistenzhunde ermöglichen ihren Menschen mehr Mobilität, Selbstständigkeit, Unabhängigkeit und Teilhabe am Leben und sind für Betroffene unverzichtbare 24-Stunden-Begleiter. Dabei sparen Assistenzhunde nicht nur Pflegekosten und entlasten die Familie - oft verhindert ein solcher Hund sogar Gesundheitskrisen und Notaufnahmen.
Assistenzhunde ermöglichen ihren Menschen mehr Mobilität, Sicherheit, Unabhängigkeit und Teilhabe am Leben. Behinderte/chronisch kranke Menschen haben zudem oft Schwierigkeiten in der Kommunikation mit anderen Menschen.
Ein Assistenzhund an der Seite verschafft zudem Gelegenheiten zu Kontakten, ohne selbst im Mittelpunkt zu stehen. Die Betroffenen erleben mehr Autonomie und das Gefühl, auf den Hund aufzupassen und Verantwortung für ihn zu übernehmen.
Er ist zudem geduldiger Zuhörer in schweren Stunden und verlässlichen Partner, der beruhigend einwirkt, wenn der Stress zu gross wird.Zahlreiche Studien belegen die gesundheitlichen, sozialen, psychischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Vorteile von Assistenzhunden.
Dabei sparen Assistenzhunde nicht nur Pflegekosten und entlasten Familien - oft verhindert ein solcher Hund sogar Gesundheitskrisen und Notaufnahmen.
Einige Hunde sind sogar besondere Lebensretter: Sie sind in der Lage gefährliche Veränderungen im oder am Körper schon in der Anfangsphase zu erkennen, noch bevor irgendwelche technische Messgeräte überhaupt Veränderungen anzeigen. Mittels dieser Frühwarnfähigkeit kann die betroffene Person rechtzeitig reagieren, z.B. Medikamente einnehmen oder Hilfe organisieren
Der Einsatz eines Assistenzhundes setzt keinesfalls eine äusserlich sichtbare Einschränkung voraus.
Die internationale Gesetzgebung räumt nicht nur Menschen mit körperlicher Behinderung, sondern auch Personen mit (ggf. unsichtbarer) sensorischer, intellektueller oder psychischer Behinderung bzw. chronischer Krankheit ein Recht auf menschliche oder tierische Assistenz sowie das Recht auf Teilhabe, Selbstbestimmung und Nicht-Diskriminierung ein.
Unter „tierische Assistenten“ fallen speziell ausgebildete Hunde, welche Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit durch ihr geschultes Verhalten mehr Mobilität, Selbständigkeit und Teilhabe am Leben ermöglichen. Sie übernehmen die Funktion als Hilfsmittel analog einem Hörgerät oder einem Rollstuhl und sind für Betroffene von lebenswichtiger Bedeutung. Sie werden in der Regel fachärztlich als medizinisch notwendiges Hilfsmittel verordnet.
Um eine einheitliche Kennzeichnung und damit eine leichtere Erkennung zu ermöglichen sowie zum Schutz vor Missbrauch durch „Schwindel-Assistenzhunde“, kann die Aufnahme in das Schweizer Assistenzhunde-Register beantragt werden.
Registrierte Assistenzhunde tragen ein einheitliches Erkennungsabzeichen mit individueller Registrier-Nummer auf der Kenndecke (siehe Beispielbild links).
Assistenzhunde im Einsatz tragen eine spezielle Kenndecke oder ein entsprechend beschriftetes Geschirr.
Die Kennzeichnung ist in der Schweiz jedoch nicht einheitlich geregelt und kann je nach Ausbildungsstätte, Bedürfnis oder Geschmack des Halters variieren.
Assistenzhunde können ihre anspruchsvolle Aufgabe nur erfüllen, wenn sie dabei nicht gestört werden. Deshalb gelten bei einer Begegnung mit ihnen folgende Regeln:
Assistenzhunde nicht ablenken, anlocken, füttern oder streicheln!
Grundsätzlich lassen sich viele Rassen und natürlich auch Mischlinge ausbilden. Wichtig ist, dass es sich um einen Hund handelt, welcher viel Arbeitsfreude und die notwendigen Voraussetzungen mitbringt (freundliches Wesen, keine unangemessenen Aggressionen, körperlich gesund, hohe Motivationsbereitschaft, gute Lernfähigkeit und Arbeitsfreude).
Für die Assistenzhundekarriere ist dann entscheidend, in welche Fachrichtung die Spezialausbildung gehen soll:
Die Stärke von Warnhunden liegt zum Beispiel darin, Veränderungen im Körper schon in der Anfangsphase zu erkennen. Wie diese Hunde die Veränderungen wahrnehmen, ist wissenschaftlich noch nicht geklärt, nach neusten Studien bringen diese Hunde ihre Frühwarngabe anscheinend von Geburt an mit.
Blindenführhunde hingegen sollten mit einem sogenannten „intelligenten Ungehorsam“ gewappnet sein, zum Beispiel in dem der Hund an einer Strasse bei nahendem Fahrzeug das Kommando „vorwärts gehen“ verweigert, weil er in der Ausbildung eine Protesthaltung für diese Gefahrensituation erlernt hat.
Grössere Ausbildungsstätten, z.B. Schulen für Blindenführhunde, haben meist eigene Zuchtlinien. Kleinere Ausbildungsstätten suchen den Hund meist explizit für eine Person aus. Dabei wird im Vorfeld evaluiert, welche Rasse geeignet wäre und zum künftigen Assistenzhundehalter passt.
Ist die Rasse gefunden, werden entsprechende Züchter gesucht, die körperlich gesunde Elterntiere nachweisen können und z.B. im Umgang mit anderen Menschen und Tieren einen guten Eindruck hinterlassen. Die Ausbildungsstätte sucht sich dann aus dem Wurf den Hund aus, der den Anforderungen am ehesten entspricht. Eine Garantie gibt es jedoch nicht.
Gemäss Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) und der Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (HVI) haben Versicherte, die infolge einer Invalidität (= anerkannte Behinderung) für die Fortbewegung, für die Herstellung des Kontaktes mit der Umwelt oder für die Selbstsorge ein Hilfsmittel bedürfen, ohne Rücksicht auf die Erwerbsfähigkeit Anspruch auf ein solche (Art. 21).
Assistenzhunde sind in der vom Bundesrat festgelegten Hilfsmittelliste zwar enthalten (HVI, Art. 11.02 & 14.06) wie auch eine Entschädigung zum Zeitpunkt der Abgabe des Hundes in Form eines Pauschalbetrags von CHF 15000 Franken (für Anschaffungs-, Futter und Tierarztkosten). Der Anspruch besteht jedoch nur für schwer körperbehinderte Erwachsene, die eine Entschädigung in Form einer Hilfslosigkeit mittleren oder schweren Grades beziehen.
Die Kostenübernahme für Assistenzhunde wird in absehbarer Zeit hoffentlich den Verordnungen für Blindenführhunde angeglichen. Bis es aber so weit ist sind die Menschen mit Handicap auf Spenden angewiesen.