Obwohl gesetzlich geregelt ist, dass Assistenzhunden den Zutritt zu gewähren ist, weicht die allgemeine Praxis noch häufig davon ab: Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Mitarbeiter nicht richtig informiert/instruiert sind und sich Diskussionen und Konflikte darüber entwickeln, ob der Halter und potentielle Kunde unter Zuhilfenahme seines tierischen Hilfsmittels Zutritt hat.
Auf den nächsten Seiten findet sich eine Sammlung der für Assistenzhunde geltenden Sonderrechte sowie der barrierefreien Anlagen, Gebäude und Dienstleistungen.
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