GESUNDHEIT & HYGIENE
Um zu gewährleisten, dass der Hund den erhöhten Anforderungen bezüglich Gesundheit und Hygiene entspricht (z.B. beim Zutritt in Lebensmittelbereiche/Spital), untersteht ein Assistenzhund speziellen Vorgaben.
A) Pflege
Der Assistenzhundehalter ist verpflichtet den Hund regelmässig zu pflegen. Dazu gehört in Abhängigkeit von der jeweiligen Hunderasse die Fellpflege, die Krallenpflege, die Ohren- und Augenpflege sowie die Zahnpflege. Kann der Assistenznehmer die Pflege nicht adäquat selbst vornehmen, so ist der regelmässige Besuch bei einem professionellen Groomer unerlässlich.
B) Parasiten-Prophylaxe
Der Hund ist im 3monatlichen bzw. jeweils vom Hersteller vorgegebenen Abstand gegen Zecken, Flöhe, Läuse etc. zu behandeln, z.B. mit Frontline, Advantix, Nexgard, Seresto etc.
Auf die chemische Behandlung kann verzichtet (oder durch natürliche Methoden ersetzt) werden, wenn alternativ eine regelmässige (mind. monatliche) Kontrolle durch den/die Fachtrainer/in erfolgt (Kontrolle/Ergebnis festzuhalten auf der Erfassungsliste Gesundheit & Hygiene und durch Fachtrainer/in zu visieren).
C) Wurm-Prophylaxe
Der Hund ist im 3 monatlichen bzw. jeweils vom Hersteller vorgegebenen Abstand einer Behandlung zur Wurmprohylaxe mit einem Wirkstoff gegen Hundespulwurm, Gurkenkernbandwurm, Dreigliedriger Hundebandwurm, Fuchsbandwurm, Hundehakenwurm und Rinderbandwurm zuu unterziehen, z.B. mit DrontalPlus.
Auf die chemische Entwurmung kann verzichtet (oder durch natürliche Methoden ersetzt) werden, wenn alternativ 3monatlich mittels Analyse der Kotprobe durch ein Speziallabor die Abwesenheit von Würmern bestätigt werden kann (Laborergebnis festzuhalten auf der Erfassungsliste Gesundheit & Hygiene und durch Fachtrainer/in zu visieren).
D) Dokumentation
Sämtliche genannten Pflege- und Prophylaxe-Massnahmen sowie sämtliche weiteren Ereignisse, die hygiene- oder gesundheitsrelevant sind (z.B. Läufigkeit, Krankheit, Unfall, Behandlung, Eingriffe etc.), sind auf der Erfassungsliste "Gesundheit & Hygiene" (Bestandteil Assistenzhunde-Ordner) fortwährend zu erfassen.
Aufgrund der besonderen Zutrittsrechte in hygienesensible Bereiche (z.B. Lebensmittelgeschäfte und Gesundheitseinrichtungen) ist der nachstehende Impfumfang verpflichtend:
Der Impfzeitpunkt (Grund-Immunisierung und Auffrischung) richtet sich nach den Vorgaben der SVK (Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin) bzw. nach den Angaben des jeweiligen Impfstoffherstellers.
Eine alternative Überprüfung der Immunantwort durch einen serologischen Test («Titerbestimmung» mittels Blutprobe) ist zulässig, sofern eine vollständige Grundimmunisierung erfolgt ist.
Im übrigen gelten die Vorgaben gemäss Handbuch/Reglement (HBR).
A)
Für Assistenzhunde ist eine jährliche tierärztliche Routineuntersuchung vorgeschrieben. Diese beinhaltet eine Durchführung/Kontrolle auf:
B)
Die Untersuchung und deren Ergebnis ist vom Tierarzt auf dem entsprechenden Formular zu protokollieren. Das Formular kann von dem/der zuständigen Fachtrainer/in bezogen werden.
A)
Die tierärztliche Eignungsuntersuchung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung und kann frühestens ab dem 15. Monat vorgenommen werden. Sie umfasst eine ausführliche Gesundheitsuntersuchung gemäss den im Assistenhunde-Pass aufgeführten Untersuchungspunkten inkl. Röntgen.
B)
Die Beurteilung der Röntgenbilder von Hüft-, Ellbogen-, Schultergelenken und Wirbelsäule haben unabhängig durch die veterinärmedizinische Fakultät Bern/Zürich zu erfolgen (www.dysplasie-schweiz.ch).
C)
Es wird empfohlen gleichzeitig rassespezifische, erbliche Erkrankungen gemäss den VDH-Rassestandards oder den Empfehlungen von Speziallabors (z.B. Laboklin) abzuklären. Wird zunächst darauf verzichtet, müssen diese Untersuchungen spätestens beim Auftreten von ersten Symptomen erfolgen.
A)
Die Ausschlusskriterien orientieren sich an Grösse, Gewicht, Rassendisposition und Beanspruchung des jeweiligen Assistenzhundes. Je höher die Anforderung an körperlich belastende Aufgaben (führen, ziehen, tragen, stützen, etc.), desto höher das Risiko, dass ein negatives Untersuchungsergebnis die Zulassung zur Ausbildung/Prüfung und somit die Anerkennung als Assistenzhund verhindert.
B)
Zum sofortigen Ausschluss der Tauglichkeit als Assistenzhund führen folgende tierärztlichen Befunde:
* Eine Wiederherstellungs-OP mit mindestens 2jährlichen Folgekontrollen durch einen spezialisierten Tierarzt
(nicht Praxis des Haustierarztes!) kann zur weiteren Einsatzfähigkeit führen.
C)
Folgende Befunde bedürfen einer expliziten regelmässigen (mindestens 2jährlichen) Überprüfung durch einen spezialisierten Tierarzt (nicht Praxis des Haustierarztes!) mittels SHD-Formular "Statusbericht" und führen zum Ausschluss, sobald Symptome/Schmerzen bemerkbar sind und/oder kein weiterer Einsatz durch den Spezialtierarzt empfohlen wird (Aufzählung nicht abschliessend):
D)
Alle weiteren Erkrankungen bedürfen einer expliziten regelmässigen tierärztlichen Überprüfung und führen zum Ausschluss, sobald Symptome bemerkbar sind, die mit einfachem Management (z.B. Medikation) nicht beherrschbar sind, z.B. (Aufzählung nicht abschliessend):
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