VERWENDUNG DES STAR-OF-LIFE-LOGOS AUF KENNDECKEN IST UNTERSAGT.

SWISS HELPDOGS hat beim VRS (Vereinigung Rettungssanitäter Schweiz), der Inhaberin des Markenschutzrechts, um Erlaubnis für die Verwendung des "Star-of-Life"-Logos auf Kenndecken gebeten. Wir schlugen vor, den Stern ausschliesslich in rot, schwarz oder weiss und nur mit einem entsprechendem "Hunde"-Symbol in der Mitte zur verwenden (siehe Vorschlagbild links). Trotz mehrmaliger Nachfrage und Telefonat bleibt der VRS-Vorstand bei der Meinung, dass das Zeichen "im Zusammenhang mit Hunden nicht eingesetzt werden kann und soll". Die Verwendung des Sterns - egal in welcher Farbe/Abwandlung -  auf Kenndecken/Patches ist also in der Schweiz untersagt. 

 Ebenso geschützt ist das "Rote Kreuz" und der Aescolap-Stab. Auch diese dürfen nicht verwendet werden.



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Wir sind Akkreditierungskandidat bei Assistance Dogs International (ADI) und Assistance Dogs Europe (ADEu) 


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