ERSTE DISKRIMINIERUNGSBESCHWERDE VOR GERICHT GUTGEHEISSEN

Menschen mit Behinderungen sind nach wie vor Benachteiligungen ausgesetzt. 13 Jahre nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) heisst erstmals ein Schweizer Gericht eine Klage wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen gut. Wer Menschen aufgrund Ihrer Behinderungen den Zutritt verwehrt, handelt diskriminierend. Der Gerichtsentscheid unterstreicht die Bedeutung des im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) vorgesehenen Beschwerderechts von Behindertenorganisationen. 



*** MITGLIEDSCHAFTEN ***


Wir sind Akkreditierungskandidat bei Assistance Dogs International (ADI) und Assistance Dogs Europe (ADEu) 


*** AUSZEICHNUNGEN ***





SwissHelpDogs (SHD)

CH - 4704 Niederbipp



info(at)swisshelpdogs.ch




swisshelpdogs




078 905 05 15*

DI 13:00h - 15:00h

DO 10:00h - 12:00h



*Wir können keine Combox oder SMS/WhatsApp-Nachrichten bearbeiten und  sind nur zu den angegebenen Zeiten telefonisch erreichbar.

Nachrichten per E-Mail oder Kontaktformular beantworten wir in der Regel innert 2 Arbeitstagen 

(Ausgenommen während Betriebsferien im Sommer und Weihnacht/Neujahr gemäss Agenda)