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10. AUSBILDNER-KODEX


A)

SHD-Ausbildner arbeiten selbstständig und in eigener Regie. Sie haben volle Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Fachgebiete, Klienten, passenden Hunden und Ausbildungsstrategien, solange dabei ein respektvoller Umgang mit Mensch und Tier und eine methodisch wie fachlich kompetente, zeitgemässe, hundegerechte und tierschutzkonforme Ausbildung gemäss QUAKA (Vorgaben, Regelungen, Abläufe, Dokumente, etc.) gewährleistet ist.

B)

SHD-Ausbildner sind verpflichtet, sich gemäss den QUAKA-Vorgaben sowohl kynologisch wie auch typologisch stetig weiterzubilden und am 2x jährlich stattfindenden Ausbildner-Tag  zwecks Weiterbildung, Austausch, Fallbesprechung, Informationen über Entwicklungen im Assistenzhundewesen, Erneuerungen QUAKA, etc., teilzunehmen.

C)

SHD-Ausbildner sind mit den Inhalten und Vorgaben des QUAKA einschliesslich den enthaltenen Regelungen, Abläufen, Dokumenten, Rollen und Verantwortlichkeiten vertraut und halten sich über mögliche Änderungen stets auf dem Laufenden, um ihre Klienten von der Erstabklärung bis zum Dienstende des Hundes gemäss den aktuellsten Vorgaben praktisch, theoretisch und administrativ kompetent anleiten zu können, insbesondere in Bezug auf:

  • Ausbildungsvoraussetzungen für Mensch und Hund sowie die erforderlichen Nachweise und Unterlagen 
  • die Führung des Assistenzhunde-Passes 
  • Umgang mit Assistenzhunde-Ausweis, Assistenzhunde-Marke und Register-Patch
  • Vorgaben für tierärztliche Untersuchungen und Impfschutz für Assistenzhunde
  • Ausbildungsziele (Inhalte, Assistenzleistungen, Qualifikationsprüfung)
  • Qualitätssicherung (Nachbetreuung, Re-Qualifizierung)
  • Rechte & Pflichten (z.B. Kennzeichnung, Zutrittsrecht)

D)

SHD-Ausbildner arbeiten ausschliesslich mit den jeweils aktuellsten QUAKA-Vorlagen und -Formularen. Dabei sind sie sich bewusst, dass die Nutzung der jeweils aktuellsten Version nur gewährleistet ist, wenn der entsprechende Download-Link aufgerufen und/oder weitergeleitet wird. Die Verwendung/Weiterleitung von lokal abgespeicherten oder auf Vorrat gedruckten Dokumenten ist unzulässig ist, da dabei die Gefahr besteht, dass diese veraltet/nicht mehr auf dem neusten Stand sind.  

E)

Die Trainingsmethoden von SHD-Ausbildnern beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen über Hunde und deren lerntheoretische Grundlagen unter Anwendung der positivsten, am wenigsten einschneidenden Methoden und unter Achtung der Bedürfnisse und Befindlichkeiten von Mensch und Hund. Darüber hinaus sind sie verpflichtet:

  • keine aversiven Ansätze, egal ob physisch oder psychischer Art, anzuwenden
  • keine Hilfsmittel wie Reizstrom, Stachelhalsbäder, Sprühhalsbänder etc. anzuwenden
  • dem Tier niemals Angst oder Schmerzen zuzufügen 
  • die Persönlichkeit bzw. die Würde des Tieres nicht zu verletzen, zerstören oder zu unterdrücken 
  • auf Rangreduktion oder andere Ansätze veralteter Rudel-/ Dominanzkonzepten zu verzichten
  • kein Futterentzug zur „Erhöhung der Kooperation“ anzuwenden
  • keine stationäre Ausbildung mit Einzel-/Zwingerhaltung ohne Bezugsperson(en) anzubieten
  • nicht gegen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zu verstossen

F)

Das allgemeine Verhalten des SHD-Ausbildners wirkt sich positiv auf den Beruf des (Assistenzhunde-) Hundetrainers aus und spiegelt einen korrekten, kompetenten, zeitgemässen, zuverlässigen, transparenten, ehrlichen, ethisch korrekten und an das jeweilige Einschränkungsgebiet angepassten Umgang mit Mensch und Tier wieder. Insbesondere

  • setzen sie alles daran, dass weder Mensch noch Hund verunsichert oder frustiert aus einer Trainingseinheit gehen

  • erkennen sie, wenn Mensch und/oder Hund an ihre Grenzen stossen und/oder eine Pause brauchen

  • ziehen sie Assistenznehmer stets in ihre Pläne mit ein und suchen gemeinsam mit ihnen nach Möglichkeiten z.B. hinsichtlich Assistenzleistungen oder bei allfälligen Problemen
  • erklären sie Vorgehen und Aufbau von Übungen verständlich und wenn notwendig mehrmals
  • sind sie bemüht, ihren Teams soviel Fachwissen und Kompetenz wie nur möglich zu vermitteln
  • geben sie immer bereitwillig Auskunft und beantworten Fragen

G)

SHD-Ausbildner sind gegenüber SwissHelpDogs rapportverpflichtet hinsichtlich sämtlicher Faktoren, die Auswirkungen haben (könnten) auf

  • die Tätigkeit und/oder Fähigkeit als Ausbildner (z.B. absolvierte Weiterbildungen oder eigene, länger anhaltende Krankheit, etc.)
  • die Ausbildung eines bestimmten Mensch-Hund-Teams (z.B.  Veränderungen an der Ausgangslage; aufkommende Bedenken bezüglich Eignung von Mensch und/oder Hund; Dinge, welche die Ausbildung erheblich stören/verzögern; etc.)

H)

SHD-Ausbildner kennzeichnen sich bei der Arbeit mit Klienten im öffentlichen Raum (z.B. in Einkaufsgeschäften) als „Mensch mit besonderer Funktion“ durch die erhaltene SHD-Trainer-Weste mit Rückenbeschriftung „ASSISTENZHUND AUSBILDUNG“.

I)

SHD-Ausbildner anerkennen, dass sie nebst den Vorgaben von SwissHelpDogs an geltende lokale, regionale und nationale Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze gebunden sind. 

J)

SHD-Ausbildner sind in der Lage, innerhalb ihrer Fachgebiete die eigenen Grenzen ihrer Kompetenz zu erkennen und/oder sich mit einem entsprechend qualifizierten Kollegen auszutauschen und/oder dessen Supervision beizuziehen oder ggf. den Kunden mit seinem Anliegen an einen solchen weiter zu empfehlen.

K)

SHD-Ausbildner sind verpflichtet, sämtliche während der Zusammenarbeit besprochene/erfahrene/anvertraute Informationen sowohl über SwissHelpDogs wie auch über Klienten (z.B. Krankheitsbilder, finanzielle Verhältnisse, etc.) strikt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Ausnahmen (z.B. Austausch mit SwissHelpDogs, Therapeuten, Betreuungspersonen etc.) sind mittels Schweigepflichtsentbindungen zu regeln.

L)

Geschäftsbedingungen, Arbeitsverhältnisse und andere Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Assistenzhundeausbildner werden klar, fair und generell in einer Weise verfasst, welche die Vertraulichkeit und den Datenschutz gewährleistet und im Einklang mit geltenden gesetzlichen Regelungen stehen. 

M)

Informationen über die eigene Qualifikation als Trainer, Sachkenntnisse, Erfahrungen und Weiterbildungen werden von SHD-Ausbildnern stets offen und zutreffend kommuniziert und enthalten niemals irritierende, übertriebene oder falsche Angaben. 

N)

Das von SHD-Ausbildnern angebotene Leistungsspektrum (z.B. auf Webseite oder in Medienprofilen) wird niemals undurchsichtig oder irreführend, sondern stets klar und mit transparenter Preispolitik dargestellt.

O)

Darüber, was von der Ausbildung und Arbeit eines Assistenzhundes erwartet werden kann, stellen SHD-Ausbildner niemals wissentlich irreführende, übertriebene oder falsche Behauptungen/Versprechen auf. 

P)

Im Rahmen der Ausbildner-Tätigkeit vermitteln SHD-Ausbildner keine Anleitungen, Informationen oder Ratschläge, von denen man weiss oder annimmt, dass sie irreführend, falsch oder tierschutz- bzw. gesetzwidrig sind. 

Q)

SHD-Ausbildner pflegen einen kollegialen, fairen und wertschätzenden Umgang mit Trainerkollegen. Dies beinhaltet:

  • sie profilieren sich nicht selbst und müssen nicht betonen wie gut sie sind bzw. wie schlecht andere sind

  • sie respektieren verschiedene Ansätze des Hundetrainings und können darüber sachlich diskutieren

  • sie sprechen respektvoll über Kollegen und greifen diese nicht auf der persönlichen Ebene an, auch dann nicht, wenn Vorgehen oder Methoden zum Einsatz kommen, die nach eigenem Dafürhalten ungeeignet sind

R)

Auf Webseite, Facebook, Instagram etc.. werden Kunden oder Ausbildner niemals bloss gestellt, ins Lächerliche gezogen oder persönlich angegriffen 

S)

SHD-Ausbildner melden spätestens zum Ende eines Jahres die im Rahmen ihrer Fortbildungspflicht absolvierten kynologischen und typologischen Weiterbildungen unter Beilage der entsprechenden Nachweise an SwissHelpDogs mittels Formular "Weiterbildungsnachweis SHD-Ausbildner"

T)

Die SHD-Ausbildner-Lizenz ist persönlich und nicht übertragbar. Der Einbezug von Drittpersonen als Trainingsbegleitung (z.B. Praktikanten, Assistenzen, Aushilfen etc.) ist grundsätzlich ohne zusätzliche Lizenz-Kosten zulässig, sofern

  • die SwissHelpDogs Ausbildungs- & Prüfungskommission (APK) zuvor unterrichtet wurde und keine Einsprache hatte
  • der lizenzierte Ausbildner bei der Trainingslektion anwesend ist, diese hauptsächlich leitet und die volle Verantwortung übernimmt
  • der Klient der Teilnahme der Drittperson zustimmt. Seine Zustimmung ist vor jeder Lektion im Lektionsprotokoll festzuhalten und signieren zu lassen

U)

Plant ein Assistenznehmer oder dessen Vertretungsperson mit dem Assistenzhund regelmässig an Trainingslektionen bei einem nicht durch SHD-lizenzierten Dritt-Trainer ("Co-Trainer") teilzunehmen, so ist es verpflichtet, dies seinem SHD-Ausbildner unter Angabe der entsprechenden Kontaktdaten mitzuteilen. Der SHD-Ausbildner ist verantwortlich für sein Team und dessen Ausbildung und daher verpflichtet einen regelmässigen Kontakt/Austausch zu allfälligen Co-Trainingsstellen (z.B. Welpen-/Junghundegruppe) zu halten und/oder regelmässige Co-Trainingsberichte einzufordern. Der SHD-Ausbildner ist berechtigt eine Co-Trainingsstelle abzulehnen, wenn er dies ausreichend begründen kann (z.B. fehlende Kompetenz oder gänzlich konträre Trainingsmethodik). Er ist aber nicht berechtigt ein solches Co-Training ohne gewichtige und durch die SHD-Ausbildungs- & Prüfungskommission anerkannte Begründung grundsätzlich zu verbieten.

V)

W)

X)

Y)

Z)

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Diese Seite ist urheberrechtlich geschützter Bestandteil des Ausbildungs- & Qualitätssicherungs-Konzepts "QUAKA" 

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