10. AUSBILDNER-KODEX
A)
SHD-Ausbildner arbeiten selbstständig und in eigener Regie. Sie haben volle Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Fachgebiete, Klienten, passenden Hunden und Ausbildungsstrategien, solange dabei ein respektvoller Umgang mit Mensch und Tier und eine methodisch wie fachlich kompetente, zeitgemässe, hundegerechte und tierschutzkonforme Ausbildung gemäss QUAKA (Vorgaben, Regelungen, Abläufe, Dokumente, etc.) gewährleistet ist.
B)
SHD-Ausbildner sind verpflichtet, sich gemäss den QUAKA-Vorgaben sowohl kynologisch wie auch typologisch stetig weiterzubilden und am 2x jährlich stattfindenden Ausbildner-Tag zwecks Weiterbildung, Austausch, Fallbesprechung, Informationen über Entwicklungen im Assistenzhundewesen, Erneuerungen QUAKA, etc., teilzunehmen.
C)
SHD-Ausbildner sind mit den Inhalten und Vorgaben des QUAKA einschliesslich den enthaltenen Regelungen, Abläufen, Dokumenten, Rollen und Verantwortlichkeiten vertraut und halten sich über mögliche Änderungen stets auf dem Laufenden, um ihre Klienten von der Erstabklärung bis zum Dienstende des Hundes gemäss den aktuellsten Vorgaben praktisch, theoretisch und administrativ kompetent anleiten zu können, insbesondere in Bezug auf:
D)
SHD-Ausbildner arbeiten ausschliesslich mit den jeweils aktuellsten QUAKA-Vorlagen und -Formularen. Dabei sind sie sich bewusst, dass die Nutzung der jeweils aktuellsten Version nur gewährleistet ist, wenn der entsprechende Download-Link aufgerufen und/oder weitergeleitet wird. Die Verwendung/Weiterleitung von lokal abgespeicherten oder auf Vorrat gedruckten Dokumenten ist unzulässig ist, da dabei die Gefahr besteht, dass diese veraltet/nicht mehr auf dem neusten Stand sind.
E)
Die Trainingsmethoden von SHD-Ausbildnern beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen über Hunde und deren lerntheoretische Grundlagen unter Anwendung der positivsten, am wenigsten einschneidenden Methoden und unter Achtung der Bedürfnisse und Befindlichkeiten von Mensch und Hund. Darüber hinaus sind sie verpflichtet:
F)
Das allgemeine Verhalten des SHD-Ausbildners wirkt sich positiv auf den Beruf des (Assistenzhunde-) Hundetrainers aus und spiegelt einen korrekten, kompetenten, zeitgemässen, zuverlässigen, transparenten, ehrlichen, ethisch korrekten und an das jeweilige Einschränkungsgebiet angepassten Umgang mit Mensch und Tier wieder. Insbesondere
setzen sie alles daran, dass weder Mensch noch Hund verunsichert oder frustiert aus einer Trainingseinheit gehen
erkennen sie, wenn Mensch und/oder Hund an ihre Grenzen stossen und/oder eine Pause brauchen
G)
SHD-Ausbildner sind gegenüber SwissHelpDogs rapportverpflichtet hinsichtlich sämtlicher Faktoren, die Auswirkungen haben (könnten) auf
H)
SHD-Ausbildner kennzeichnen sich bei der Arbeit mit Klienten im öffentlichen Raum (z.B. in Einkaufsgeschäften) als „Mensch mit besonderer Funktion“ durch die erhaltene SHD-Trainer-Weste mit Rückenbeschriftung „ASSISTENZHUND AUSBILDUNG“.
I)
SHD-Ausbildner anerkennen, dass sie nebst den Vorgaben von SwissHelpDogs an geltende lokale, regionale und nationale Vorschriften, Bestimmungen und Gesetze gebunden sind.
J)
SHD-Ausbildner sind in der Lage, innerhalb ihrer Fachgebiete die eigenen Grenzen ihrer Kompetenz zu erkennen und/oder sich mit einem entsprechend qualifizierten Kollegen auszutauschen und/oder dessen Supervision beizuziehen oder ggf. den Kunden mit seinem Anliegen an einen solchen weiter zu empfehlen.
K)
SHD-Ausbildner sind verpflichtet, sämtliche während der Zusammenarbeit besprochene/erfahrene/anvertraute Informationen sowohl über SwissHelpDogs wie auch über Klienten (z.B. Krankheitsbilder, finanzielle Verhältnisse, etc.) strikt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Ausnahmen (z.B. Austausch mit SwissHelpDogs, Therapeuten, Betreuungspersonen etc.) sind mittels Schweigepflichtsentbindungen zu regeln.
L)
Geschäftsbedingungen, Arbeitsverhältnisse und andere Dokumente im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Assistenzhundeausbildner werden klar, fair und generell in einer Weise verfasst, welche die Vertraulichkeit und den Datenschutz gewährleistet und im Einklang mit geltenden gesetzlichen Regelungen stehen.
M)
Informationen über die eigene Qualifikation als Trainer, Sachkenntnisse, Erfahrungen und Weiterbildungen werden von SHD-Ausbildnern stets offen und zutreffend kommuniziert und enthalten niemals irritierende, übertriebene oder falsche Angaben.
N)
Das von SHD-Ausbildnern angebotene Leistungsspektrum (z.B. auf Webseite oder in Medienprofilen) wird niemals undurchsichtig oder irreführend, sondern stets klar und mit transparenter Preispolitik dargestellt.
O)
Darüber, was von der Ausbildung und Arbeit eines Assistenzhundes erwartet werden kann, stellen SHD-Ausbildner niemals wissentlich irreführende, übertriebene oder falsche Behauptungen/Versprechen auf.
P)
Im Rahmen der Ausbildner-Tätigkeit vermitteln SHD-Ausbildner keine Anleitungen, Informationen oder Ratschläge, von denen man weiss oder annimmt, dass sie irreführend, falsch oder tierschutz- bzw. gesetzwidrig sind.
Q)
SHD-Ausbildner pflegen einen kollegialen, fairen und wertschätzenden Umgang mit Trainerkollegen. Dies beinhaltet:
sie profilieren sich nicht selbst und müssen nicht betonen wie gut sie sind bzw. wie schlecht andere sind
sie respektieren verschiedene Ansätze des Hundetrainings und können darüber sachlich diskutieren
R)
Auf Webseite, Facebook, Instagram etc.. werden Kunden oder Ausbildner niemals bloss gestellt, ins Lächerliche gezogen oder persönlich angegriffen
S)
SHD-Ausbildner melden spätestens zum Ende eines Jahres die im Rahmen ihrer Fortbildungspflicht absolvierten kynologischen und typologischen Weiterbildungen unter Beilage der entsprechenden Nachweise an SwissHelpDogs mittels Formular "Weiterbildungsnachweis SHD-Ausbildner"
T)
Die SHD-Ausbildner-Lizenz ist persönlich und nicht übertragbar. Der Einbezug von Drittpersonen als Trainingsbegleitung (z.B. Praktikanten, Assistenzen, Aushilfen etc.) ist grundsätzlich ohne zusätzliche Lizenz-Kosten zulässig, sofern
U)
Plant ein Assistenznehmer oder dessen Vertretungsperson mit dem Assistenzhund regelmässig an Trainingslektionen bei einem nicht durch SHD-lizenzierten Dritt-Trainer ("Co-Trainer") teilzunehmen, so ist es verpflichtet, dies seinem SHD-Ausbildner unter Angabe der entsprechenden Kontaktdaten mitzuteilen. Der SHD-Ausbildner ist verantwortlich für sein Team und dessen Ausbildung und daher verpflichtet einen regelmässigen Kontakt/Austausch zu allfälligen Co-Trainingsstellen (z.B. Welpen-/Junghundegruppe) zu halten und/oder regelmässige Co-Trainingsberichte einzufordern. Der SHD-Ausbildner ist berechtigt eine Co-Trainingsstelle abzulehnen, wenn er dies ausreichend begründen kann (z.B. fehlende Kompetenz oder gänzlich konträre Trainingsmethodik). Er ist aber nicht berechtigt ein solches Co-Training ohne gewichtige und durch die SHD-Ausbildungs- & Prüfungskommission anerkannte Begründung grundsätzlich zu verbieten.
V)
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