PRÜFUNGSREGLEMENT
Assistenzhunde-Teams mit Hunden ab dem 24. Lebensmonat, welche die Prüfungsreife erreicht haben
A)
Mit der Qualifikationsprüfung für Assistenzhunde-Teams bietet SwissHelpDogs eine unabhängige Begutachtung für Assistenzhunde-Halter, die nachweislich auf die Hilfe eines vierbeinigen Helfers angewiesen sind.
B)
Das Mensch-Hund-Team erlangt durch die Prüfung den Nachweis der besonderen Qualifikation des Hundes in einer unabhängigen und transparenten Prüfung. Dabei soll es in unterschiedlichen, alltagsnahen Prüfungssituationen zeigen, dass es gemeinsam die Hindernisse des Alltags bewältigen kann und der Hund die individuellen Hilfsleistungen sicher und eindeutig erbringen kann.
C)
Das SHD-Prüfungskonzept wird im Rahmen der SHD Ausbildungs- & Prüfungskommission (SAP) regelmässig überprüft, ggf. angepasst und/oder weiterentwickelt.
A)
Voraussetzungen für Anmeldung zur Erstprüfung sind:
B)
Die Anmeldung/Datumswahl erfolgt gemeinsam mit dem Fachtrainer via Formular Prüfungsanmeldung.
A)
Die Qualifikationsprüfung umfasst die unter Basisausbildung, Fachausbildung und Sachkunde genannten Bereiche gemäss standardisiertem Prüfungsbogen, angepasst auf die jeweilige Einschränkung und den entsprechenden Assistenzhunde-Fachbereich, wie nachstehend zusammengefasst:
Theoretischer Teil:
Praktischer Teil:
B)
Die Reihenfolge der einzelnen Prüfungsaufgaben kann von den Prüfungsexperten verändert werden. Ebenso können bestimmte Verhaltensweisen des Hundes oder insbesondere die Assistenzaufgaben ausführlicher oder mehrfach in unterschiedlichen Situationen abgefragt werden oder zusätzliche Prüfungssituationen geschaffen werden.
C)
Bestandteil der Prüfung ist die Kontrolle des Assistenzhunde-Ordner (Dokumentation von Ausbildung Kontrolluntersuchungen, Hygienemassnahmen, Parasitenprophylaxe, etc.). Bei Teams, die vor Einführung des QUAKA in die Ausbildung eingetreten sind und über einen alternativen Assistenzhunde-Ordner verfügen (z.B. Hygieneplan), wird dieser beurteilt.
D) Vorgaben für Videoaufnahmen bei Hilfsleistungen, die an der Prüfung nicht vorzeigbar sind:
E)
Bei Prüfungen, in denen der Assistenzhund einem Kind dient (Triade-Teams) gelten folgende Regelungen:
Die übrigen Teile der Prüfung können von der entsprechenden Bezugsperson (z.B. Elternteil) übernommen werden.
F)
Es wird im Rahmen der Vorgaben und Möglichkeiten grossen Wert auf eine möglichst angenehme, angstnehmende und individuell angepasste Prüfungssituation gelegt.
G)
Der Prüfungsablauf sowie die angegebenen, zu überprüfenden Hilfsleistungen werden mit jedem Prüfungsteam bei Prüfungsantritt detailliert besprochen. Dabei werden auch die allenfalls in der Prüfungsanmeldung angegebenen, besonderen Bedürfnisse thematisiert.
A)
Führarbeiten sind an einem hierfür geeigneten Geschirr durchzuführen und haben keinen Einfluss auf die Bewertung der Leinenführigkeit.
B)
Bei Warnhunden sind die in der Ausbildung / im Training verwendeten Konditionierungselemente jeweils in 3facher Ausführung (in identischem Behälter, z.B. Glas, Dummy, Tütchen, davon 2x negativ und 1x positiv) mit zur Prüfung zu bringen.
C)
Es ist nicht gestattet, die Prüfung aufzuzeichnen (Audio oder Video). Fotoaufnahmen sind in Absprache mit dem Prüfungsexperten erlaubt.
A)
Die Prüfung erfolgt als Einzelprüfung.
B)
Jeder Prüfling hat die fakultative Möglichkeit, nebst dem/der Fachtrainer/in eine Begleitperson zu bestimmen.
Die Vertrauenspersonen können im Bedarfsfall Unterstützung erbringen (z.B. eine Pause vorschlagen), sie dürfen jedoch während der Prüfung keinen Einfluss auf die Situation oder den Hund nehmen.
C)
Bei Triade-Teams (Kind-Elternteil-Hund) zählt die Verantwortungsperson NICHT als Vertrauensperson
D)
Das Expertenteam kann die Begleitperson jederzeit von der Prüfung ausschliessen (sollte diese z.B. die Aufmerksamkeit des Hundes zu sehr auf sich ziehen oder die Prüfung durch ständiges Kommentieren stören).
E)
Die Prüfung besteht nebst dem Prüfling in der Regel aus folgenden Teilnehmern:
A)
Um für alle Teams einen einheitlichen Qualitätsstandard zu gewährleisten, findet die 1. und 3. Qualifikationsprüfung am Sitz von SwissHelpDogs in 4704 Niederbipp mit einem standardisierten, jedoch auf die jeweiligen Einschränkungen/Hilfsleistungen ausgerichtetem Prüfungsablauf statt.
B)
Die 2. und 4. Prüfung (Re-Qualifizierung) wird durch einen lizenzierten Ausbildner ab Wohnsitz des Teams gemäss den Vorgaben/Überprüfungspunkten von SwissHelpdogs abgenommen.
C)
Durch einen lizenzierten Ausbildner begleitetes Auskundschaften am Prüfungsort Niederbipp zum Zweck einer ausbildungsinternen Vor-Prüfung und/oder zum Kennenlernen der Gegebenheiten und Minimierung von Unsicherheiten und/oder Prüfungsangst ist zulässig bzw. fester Bestandteil der Ausbildung.
A)
Personen, welche sich nicht in der Lage sehen an der ordentlichen Prüfung ab Bahnhof in 4704 Niederbipp teilzunehmen, können innerhalb des Formulars Prüfungsanmeldung einen Antrag auf "Individual-Prüfung" ab Wohnsitz des Prüfungsteams/im gewohnten Umfeld stellen
B)
Die Individualprüfung führt zu Mehrkosten durch Vorabklärungen, individuelle Planung der Prüfungsroute, separate Anreise des/der Experten, etc., welche mit der im Antrag genannten Mehrkosten-Pauschale in Rechnung gestellt werden.
C)
Der Antrag auf Individualprüfung muss ausreichend begründet werden und es ist zusätzlich ein entsprechendes fachärztliches Attest einzureichen, welches die Begründung aufgreift und bestätigt.
A)
Für die Prüfungen am Sitz von SwissHelpDogs werden nur ausgewiesene und unabhängige Prüfungsexperten gemäss nachstehenden Ausführungen eingesetzt:
und/oder
und/oder
und
B)
Der Ausbildner, Hundehalter oder Züchter des Hundes kann nicht gleichzeitig Prüfer eines Teams sein.
A)
Die Prüfung kann jederzeit sowohl von der Prüfungsorganisation, von den Prüfern wie auch vom Prüfling beendet oder verschoben werden.
B)
Wird die Prüfung durch den Prüfling, die Experten oder die Prüfungsorganisation beendet oder verschoben (z.B. weil der zu prüfende Hund und/oder der Assistenznehmer Anzeichen von Überforderung zeigt oder den Wunsch zum Abbruch äussert oder aufgrund extremer (gefährlicher) Witterungsverhältnissen), ist eine Erstattung der Prüfungsgebühren ausgeschlossen. Die Prüfung ist in je nach Situation teilweise oder vollständig und unter Kostenfolge zu wiederholen.
A)
Zulässige Hilfsmittel während der Prüfung sind:
B)
Bei Warnhunden sind die in der Ausbildung / im Training verwendeten Konditionierungselemente (Geruchsprobe in Glas, Dummy, Tütchen etc.) jeweils in 4facher Ausführung mit zur Prüfung zu bringen.
C)
Sollten weitere/andere Hilfsmittel für die Prüfung Sinn machen (z.B. Alarmknopf, Messgerät, Notfalltasche etc.), ist dies bei Prüfungsanmeldung anzubringen.
D)
Führarbeiten sind an einem hierfür geeigneten Geschirr durchzuführen und haben keinen Einfluss auf die Bewertung der Leinenführigkeit.
E)
Nicht angekündigte/zugelassene Hilfsmittel dürfen an der Prüfung nicht eingesetzt werden.
A)
Es ist erlaubt, den Hund während der Prüfung für erwünschtes Verhalten (also NACHDEM er eine gewünschte Handlung ausgeführt hat) zu bestärken/belohnen (z.B. mit Leckerli).
B)
Gelegentliche (tierschutzkonforme) Korrekturen sind erlaubt
C)
Es ist NICHT erlaubt, den Hund zu locken (z.B. mit Futter in der Hand).
A)
Terminabsagen für Prüfungen sind per eMail an info@swisshelpdogs.ch zu richten und bedürfen einer Annullierungsbestätigung durch SwissHelpDogs.
B)
In Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Abmeldung werden nachstehende Annulierungsgebühren erhoben:
Abmeldungszeitpunkt | Annulations-Gebühr |
bis 14 Tage vor Prüfungstermin | keine |
bis 10 Tage vor Prüfungstermin | 20% der Prüfungsgebühr |
bis 7 Tage vor Prüfungstermin |
25% der Prüfungsgebühr |
bis 3 Tage vor Prüfungstermin | 50% der Prüfungsgebühr |
bis 24 Stunden vor Prüfungstermin | 80% der Prüfungsgebühr |
weniger als 24 Stunden vor Prüfungstermin oder Nichterscheinung |
100% der Prüfungsgebühr |
*Bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Verhinderung infolge von Krankheit/Unfall des Menschen oder des Tieres reduziert sich die Annulations-Gebühr um jeweils die Hälfte.
A)
Bewertet wird jeweils die Teamleistung, welche sich aus dem Aufgabenergebnis des Hundes und des Hundeführers als Teamdurchschnitt nach untenstehendem Punkte-Schema ergibt. Dadurch können einzelne Schwächen ausgeglichen werden.
B)
Das erreichte Punktetotal pro Teilbereich und insgesamt entscheidet über Bestehen der Prüfung. Bewertet werden:
C) Bewertungsschema:
D)
Für eine positive Gesamtwertung müssen 80% der Gesamtpunktzahl erreicht werden
E)
Unabhängig von der erreichten Punktezahl führen zum Nicht-Bestehen:
A)
Prüfungsexperte und Aufsichtsperson der Ausbildungs- & Prüfungskommission besprechen sich direkt nach der Prüfung und teilen danach das Ergebnis mit.
B)
Bei positiver Beurteilung erhält der Assistenzhunde-Halter vor Ort ein Prüfungszertifikat
C)
Innert 10-15 Arbeitstagen ab positiv beurteilter Prüfung werden dem Prüfling die Prüfungsauswertung sowie ein (aktualisierter) Assistenzhunde- und Nutzhunde-Ausweis mit jeweils 2jähriger Gültigkeit postalisch nachgesendet.
A)
Bei Nicht-Bestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten kostenpflichtig wiederholt werden, je nach Prüfungsergebnis vollständig oder in Teilbereichen.
B)
Insgesamt können sowohl die praktische wie auch die theoretische Prüfung maximal zweimal wiederholt werden (= 3 Prüfungsversuche).
C)
Auf Antrag besteht bei einer Wiederholungsprüfung die Möglichkeit den Prüfungsexperten zu wechseln
D)
Tritt ein Team aufgrund einer nichtbestandenen Prüfung bei SwissHelpDogs aus, so behält sich SwissHelpDogs vor, dies den entsprechenden Stellen (z.B. Gemeinde zwecks Entzug des Anrechts auf Erlass der Hundesteuer) zu melden.
A)
Das Rekursrecht dient der Überprüfung, ob Experten die Leistung des Prüflings/dessen Hundes im Sinne der Vorgaben und Reglemente beurteilt haben und sich nicht von sachfremden oder parteiischen Überlegungen haben leiten lassen oder ob bei der Bewertung konkrete Fehler passiert sind. Das Beschwerderecht dient NICHT einer nochmaligen, wohlwollenden Beurteilung der Leistung um bei der ein oder anderen Aufgabe bessere Punkte zu sammeln. Ebenfalls stellt die Vermutung von Antipathien seitens von Expertenpersonen keinen Rekursgrund dar.
B)
Rekurse sind innert 10 Tagen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses in Papierform in doppelter Ausführung und unterzeichnet einzureichen. Der Antrag ist sachlich und kurz begründet mit einem konkreten Antrag versehen an SwissHelpDogs zu richten und ist spätestens am letzten Tag der Frist der schweizerischen Post zu übergeben (Datum des Poststempels). Rekurse auf elektronischem Weg (z.B. E-Mail) gelten als nicht eingegangen.
C)
Die Prüfungskommission prüft die Beschwerde mit den angebrachten Argumenten anhand von Aufzeichnungen (sofern vorhanden), dem Prüfungsbogen mit schriftlichen Notizen des/der Experten und anhand von Befragung der Beteiligten. Dieses Verfahren kann mehrere Wochen dauern. Sobald die Stellungnahme der Prüfungskommission vorliegt, wird diese dem Beschwerdeführer schriftlich mitgeteilt.
D)
Der Rekurs-Entscheid der Prüfungskommission ist endgültig. Wer im Rekursverfahren unterliegt, hat grundsätzlich die Kosten zu tragen. In der Regel belaufen sich die Kosten für das Verfahren auf maximal CHF 500.--.
A)
Nach erfolgreich bestandener Prüfung untersteht das Team weiterhin der SHD-Qualitätssicherungs-Pflicht, denn nur durch regelmässige Überprüfung können
sichergestellt werden.
Die Qualitätssicherung beinhaltet:
B) Nachbetreuung
Um den Ausbildungsstand zu erhalten, auszubauen oder bei Problemen frühzeitig eingreifen zu können, haben Fachtrainer und Assistenznehmer die Pflicht, sich auch nach bestandener Qualifikations-Prüfung regelmässig zur Nachbetreuung zu treffen. Dabei gelten folgende Mindest-Intervalle:
Die Nachbetreuungsmonate werden von SwissHelpDogs anhand des Qualifikationsdatums errechnet und in der Prüfungszusammenfassung aufgeführt. Die Termine müssen dann innerhalb des vorgegebenen Monates stattfinden.
C) Re-Qualifikation
Alle 2 Jahre müssen Gehorsam, Führigkeit, Sozial- und Umweltverhalten sowie die Assistenzleistungen erneut unter Beweis gestellt werden, weil diese nur durch regelmässiges Training erhalten bleiben und/oder sich im Laufe der Zeit, mit fortschreitendem Alter des Hundes oder durch einschneidende Erlebnisse verändern können. Dabei können die Assistenzleistungen aufgrund eines wechselnden Bedarfs von der letzten Prüfung abweichen, wobei die ursprüngliche Einsatzart des Assistenzhundes erkennbar sein muss. Dabei gilt in der Regel folgender Intervall ab Erstprüfung bei SHD:
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