GESUNDHEIT & HYGIENE



1. grundlagen

Um zu gewährleisten, dass der Hund den erhöhten Anforderungen bezüglich Gesundheit und Hygiene entspricht (z.B. beim Zutritt in Lebensmittelbereiche/Spital), untersteht ein Assistenzhund speziellen Vorgaben.


2. hygiene & prophylaxe

A) Pflege

Der Assistenzhundehalter ist verpflichtet den Hund regelmässig zu pflegen. Dazu gehört in Abhängigkeit von der jeweiligen Hunderasse die Fellpflege, die Krallenpflege, die Ohren- und Augenpflege sowie die Zahnpflege. Kann der Assistenznehmer die Pflege nicht adäquat selbst vornehmen, so ist der regelmässige Besuch bei einem professionellen Groomer unerlässlich.

 

B) Parasiten-Prophylaxe

Der Hund ist im 3monatlichen bzw. jeweils vom Hersteller vorgegebenen Abstand gegen Zecken, Flöhe, Läuse etc. zu behandeln, z.B. mit Frontline, Advantix, Nexgard, Seresto etc.

 

C) Wurm-Prophylaxe

Der Hund ist im 3 monatlichen bzw. jeweils vom Hersteller vorgegebenen Abstand einer Behandlung zur Wurmprohylaxe mit einem Wirkstoff gegen Hundespulwurm, Gurkenkernbandwurm, Dreigliedriger Hundebandwurm, Fuchsbandwurm, Hundehakenwurm und Rinderbandwurm zuu unterziehen, z.B. mit DrontalPlus. Alternativ kann auch mittels Analyse der Kotprobe durch ein Speziallabor die Abwesenheit von Würmern bestätigt werden.

 

D) Dokumentation

Sämtliche genannten Pflege- und Prophylaxe-Massnahmen sowie sämtliche weiteren Ereignisse, die hygiene- oder gesundheitsrelevant sind (z.B: Läufigkeit, Krankheit, Unfall, Behandlung, Eingriffe etc.), sind im entsprechenden Bereich des Assistenzhunde-Passes fortwährend zu erfassen.

 


3. IMPFSCHEMA FÜR ASSISTENZHNDE

Für Assistenzhunde sind nachstehende Impfungen vorgeschrieben. In gewissen Situationen kann eine Überprüfung der Immunantwort vor oder nach Impfung mittels serologischer Tests indiziert sein.

 

Das Impfschema entspricht im Grundsatz den Vorgaben der SVK (Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin, siehe https://svk-asmpa.ch/publikationen/impfempfehlungen/), ausser dass zusätzlich die Bordatella-Impfung erforderlich ist.

 

Alter des Hundes

Früh-
Immunisierung

(optional)

Grund-
Immunisierung

(Pflicht)

Wiederholungs-
Impfungen

(Pflicht)

ab

2 Wo

 6

Wo

 8-9

Wo

12

Wo

16 

Wo 1

15

Mon 1

 jährl.

 alle

3 J.2

 Staupe (CDV)

   

x

x

x

x

 

x

 Hepatitis (CAV-2/HCC)

   

x

x

x

x

 

x

 Parvovirose (CPV)

 

x

x

x

x

x

 

x

 Leptospirose 3

   

x

x

x

x

x

 

 Parainfluenza(CPiV)

 (viraler Zwingerhusten)

x4

 

x5

x5

 

x

x5

 

 Bordetella

 (bakt. Zwingerhusten)

x5

         

x5

 

 Tollwut 

x6

 

1)      Über die behördliche Zulassung hinausgehende Impfempfehlung der Schweiz. Vereinigung für Kleintiermedizin (SVK): optionale zusätzliche Impfung mit 16 Wochen bei früh geimpften Welpen und wegen des Einflusses unterschiedlich hoher maternaler Antikörperspiegel. 

Bei einer Grundimmunisierung ab einem Alter von 12 Wochen genügt eine zweimalige Impfung im Abstand von 34 Wochen. Mit einer weiteren Impfung gegen Staupe, Hepatitis (ansteckender Leberentzündung), Parvovirose und Leptospirose im Alter von 15 Monaten wird die Grundimmunisierung abgeschlossen. 

2)      nach 23 Jahren, anschliessend alle 3 Jahre. 

3)      Die 6fache Leptospirose-Impfung ist für den Zutritt in Hygienebereiche (Arztpraxen/Krankenhäuser) vorgeschrieben. 

4)      Internasale Tröpfchenimpfung

5)    Injektionsimpfung oder intranasale Tröpfchenimpfung (letztere in Kombination mit Bordetella). 

6)    Zeitpunkt gemäss Empfehlung Tierarzt /  Impfstoff-Hersteller, jedoch spätestens mit 6 Monaten 


4. Veterinärmedizinische KONTROLLUNTERSUCHUNGEN

A)

Für Assistenzhunde ist eine jährliche tierärztliche Routineuntersuchung vorgeschrieben. Diese beinhaltet eine Durchführung/Kontrolle auf:

  • adäquate Entwicklung, Haltung, Fütterung und Pflege
  • Einsatzfähigkeit (allgemeine Gesundheit, Schmerzfreiheit, volle Beweglichkeit)
  • Parasiten (Flöhe, Läuse, Zecken, Milben, Würmer etc. )
  • Hautläsionen (Pilzbefall, Ekzeme, Wunden)
  • Routineabstrich faecal (Salmonella, Giardia, Crytosporidien, Yersinien, Camplyobacter und Endoparasiten)
  • Routineabstrich nasal (MRSA, MRSP, ESBL)
  • Kontrolle Impfstatus gem. Impfschema für Assistenzhunde (Staupe, Hepatitis, Pravovirose, 6fach-Leptospirose, Parainfluenza, Bordetella, Tollwut)

 

B) 

Die Untersuchung und deren Ergebnis ist vom Tierarzt auf dem entsprechenden Formular zu protokollieren. Das Formular kann von dem/der zuständigen Fachtrainer/in bezogen werden.


5. VETERINÄRMEDIZINISCHE EigNungsuntersuchung ("Grosser Untersuch")

A)

Die tierärztliche Eignungsuntersuchung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung und kann frühestens ab dem 15. Monat vorgenommen werden. Sie umfasst eine ausführliche Gesundheitsuntersuchung gemäss den im Assistenhunde-Pass aufgeführten Untersuchungspunkten inkl. Röntgen. 

 

B)

Die Beurteilung der Röntgenbilder von Hüft-, Ellbogen-, Schultergelenken und Wirbelsäule haben unabhängig durch die veterinärmedizinische Fakultät Bern/Zürich zu erfolgen (www.dysplasie-schweiz.ch). 

 

C) 

Es wird empfohlen gleichzeitig rassespezifische, erbliche Erkrankungen gemäss den VDH-Rassestandards oder den Empfehlungen von Speziallabors (z.B. Laboklin) abzuklären. Wird zunächst darauf verzichtet, müssen diese Untersuchungen spätestens beim Auftreten von ersten Symptomen erfolgen. 


6. tiermedizinische Ausschlusskriterien

A)

Die Ausschlusskriterien orientieren sich an Grösse, Gewicht, Rassendisposition und Beanspruchung des jeweiligen Assistenzhundes. Je höher die Anforderung an körperlich belastende Aufgaben (führen, ziehen, tragen, stützen, etc.), desto höher das Risiko, dass ein negatives Untersuchungsergebnis die Zulassung zur Ausbildung/Prüfung und somit die Anerkennung als Assistenzhund verhindert.

 

B)

Zum sofortigen Ausschluss der Tauglichkeit als Assistenzhund führen folgende tierärztlichen Befunde:

  • Nicht heilbare Organerkrankungen, z.B. 
    • generalisierte Allergien und/oder Demodikose
    • chron. schleimig-eitriger Nasenausfluss
    • Konkrementbildungen im Harntrakt
    • Kardiomyopathie
    • Diabetes
    • Epilepsie
    • Pankreasinsuffizienz
  • Hüftgelenksdysplasie bei Hunden über 15kg (HD)
    • ab C bei Hunden mit Symptomen und regelmässiger Führ-, Stütz-, Zug- oder Tragefunktion 
    • ab D bei Hunden mit Symptomen ohne regelmässige Führ-, Stütz-, Zug- oder Tragefunktion 
    • ab C bei allen Hunden mit Symptomen
  • Ellenbogendysplasie bei Hunden über 15kg (ED)
    • ab 2 bei Hunden mit Symptomen und regelmässiger Führ-, Stütz-, Zug- oder Tragefunktion 
    • ab 3 bei Hunden mit Symptomen ohne regelmässige Führ-, Stütz-, Zug- oder Tragefunktion 
    • ab 2 bei allen Hunden mit Symptomen
  • hgr. Zeichen einer lumbosakralen Instabilität oder eine hgr. Übergangswirbel
  • ausgeprägte Tendopathien
  • Patella-Luxation ab habit. Med I (eine OP zur Wiederherstellung kann zu weiterem Einsatz führen)
  • Radius Curvus
  • OCD-Schulter (Osteochondrosis dissecans) bei Hunden über 15kg und allen Hunden mit Führ-, Stütz-, Zug- oder Tragefunktion (z.B. Einkaufstaschen)
  • Veränderung an der Wirbelsäule bei Hunden, die eine Führ-, Stütz- oder Zugfunktion ausführen 
  • sämtliche Veränderungen am Bewegungsapparat, die mit Schmerzen verbunden sind (z.B. Arthrosen oder Folgen massiver Gelenkschäden)

 

C)

Folgende Erkrankungen bedürfen einer expliziten regelmässigen tierärztlichen Überprüfung und führen zum Ausschluss, sobald Symptome/Schmerzen bemerkbar sind:

  • Hüftgelenksdysplasie ab C
  • ED ab Grad 2
  • Patella-Luxation nach OP zur Wiederherstellung
  • OCD 
  • Arthrose

 

D)

Alle weiteren Erkrankungen bedürfen einer expliziten regelmässigen tierärztlichen Überprüfung und führen zum Ausschluss, sobald Symptome bemerkbar sind, die mit einfachem Management (z.B. Medikation) nicht beherrschbar sind, z.B.:

  • Herzklappendefekte
  • Hyper-/Hypothyreose
  • Lokale oder spezifische Allergien (z.B. Futtermittel, Milben)
  • Lokale Demodikose
  • Morbus Cushing
  • Mittelmeererkrankungen

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