FACH-AUSBILDUNG
angehende Assistenzhunde ab dem 10. Lebensmonat
Ausgegangen von wöchentlichen Trainingsterminen mit einem SHD-Ausbildner umfasst die ungefähr 10 Monate dauernde Fach-Ausbildung +/- 40 Lektionsstunden.
Die Fachausbildung eines Assistenzhundes basiert auf einem gefestigten Gehorsam und mindestens vier individuell benötigten Assistenzleistungen, deren zuverlässige Ausübung durch den Hund für den beeinträchtigten Menschen eine gezielte Hilfe darstellt. Dabei zählen psychosoziale Leistungen (z.B. durch ein bestimmtes Verhalten beruhigen) gleichwertig wie technische Leistungen (z.B. einen Gegenstand aufheben), sofern die Leistung eindeutig und überprüfbar durch einen entsprechenden Auslöser (Wortsignal, Handzeichen, Veränderung der Physiologie, Umweltveränderung etc.) erfolgt. Dies umfasst:
Angenehmes öffentliches Auftreten
Überwiegend stressfreie, souveräne Begleitfähigkeit in
Positives Arbeitsverhalten
A)
Die Ausführung der Assistenzaufgaben erfolgt gemäss den Wünschen und Möglichkeiten des Assistenznehmers.
B)
Der Hund darf durch seinen Einsatz / bei der Ausführung keinesfalls überfordert werden. Ebenso dürfen bei der Durchführung einer Assistenzaufgabe weder der Assistenznehmer noch Dritte gefährdet werden.
C)
Stille Anzeigeverhalten sind grundsätzlich vorzuziehen, wobei vokalisieren nach mehrmaliger stiller Anzeige oder zur Alarmierung von Hilfspersonen als Hilfsleistung und nicht als störendes Verhalten anzusehen ist.
D)
Genauso dürfen normalerweise unerwünschte Verhaltensweisen von Hunden (z.B. auf den Schoss springen während Mensch am Esstisch sitzt) toleriert werden, wenn dadurch eine Hilfsleistung ausgeführt wird (z.B. krankheitsbedingte Zustände wie Panik, Dissoziation etc. unterbrechen).
E)
Hilfsleistungen, die nicht an der Prüfung vorzeigbar sind (z.B. Leistungen im häuslichen Umfeld, nicht stellbare Anzeigeleistungen) sollen regelmässig durch (ungeschnittene) Videoaufnahmen mit separatem Videobeschrieb dokumentiert werden.
F)
Die individuellen Assistenzleistungen sind im Assistenzhunde-Pass (Hilfsleistungen) zu erfassen.
Führhund
Signalhund
Mobilitätshund
Warnhund
Geleithund
Der Übertritt in die Prüfungs-Vorbereitung kann frühestens ab dem 20. Lebensmonat des Hundes im Ermessen des Ausbildners erfolgen. Bei manchen Hunden macht es Sinn, ihnen noch etwas mehr Zeit zur persönlichen Reife zu gönnen.
Der Übertritt erfolgt nahtlos durch Freigabe/Meldung des Ausbildners an SwissHelpDogs.
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