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FACH-AUSBILDUNG


Zielgruppe

angehende Assistenzhunde ab dem 10. Lebensmonat

Umfang

Ausgegangen von wöchentlichen Trainingsterminen mit einem SHD-Ausbildner umfasst die ungefähr 10 Monate dauernde Fach-Ausbildung +/- 40 Lektionsstunden.

INHALT

Die Fachausbildung eines Assistenzhundes basiert auf einem gefestigten Gehorsam und mindestens vier individuell benötigten Assistenzleistungen, deren zuverlässige Ausübung durch den Hund für den beeinträchtigten Menschen eine gezielte Hilfe darstellt. Dabei zählen psychosoziale Leistungen (z.B. durch ein bestimmtes Verhalten beruhigen) gleichwertig wie technische Leistungen (z.B. einen Gegenstand aufheben), sofern die Leistung eindeutig und überprüfbar durch einen entsprechenden Auslöser (Wortsignal, Handzeichen, Veränderung der Physiologie, Umweltveränderung etc.) erfolgt. Dies umfasst:

 

Angenehmes öffentliches Auftreten 

  • Kein Bedrängen, Belästigen oder Beängstigen von Dritten
  • Kein übermässiges oder anhaltendes Bellen, Jaulen, Fiepen oder Fixieren (Starren)
  • Kein Versäubern an ungeeigneten Stellen
  • Keine Aggressivität oder übermässige Stressanzeichen
  • Unsicherheit/Unerwünschtes Verhalten ist durch Halter rasch kontrollierbar

 

Überwiegend stressfreie, souveräne Begleitfähigkeit in

  • Dorf und/oder Stadt
  • Feld und/oder Wald
  • Parks, Spielplätzen, Anlagen
  • Wohn- und Dienstleistungsgebäuden
  • Treppen/Rampen und Lift
  • Bahnhof / ÖV (Aufenthalt, Verbleib, Ein- und Ausstieg)
  • Verkehr / Auto (Aufenthalt, Verbleib, Ein- und Ausstieg)
  • Unter- und Überführungen
  • Schalter- und Bedienungsangeboten (Postschalter, Restaurant etc.)
  • Einkaufsgeschäften
  • Gesundheitseinrichtungen (Praxis, Klinik, Kosmetik)

 

Positives Arbeitsverhalten 

  • souveränes, konzentriertes, freudiges und ablenkungsfreies Arbeitsverhalten
  • zuverlässige und eindeutige Erbringung von mind. vier individuellen Hilfsleistungen

GRUNDLAGEN

A) 

Die Ausführung der Assistenzaufgaben erfolgt gemäss den Wünschen und Möglichkeiten des Assistenznehmers. 

 

B) 

Der Hund darf durch seinen Einsatz / bei der Ausführung keinesfalls überfordert werden. Ebenso dürfen bei der Durchführung einer Assistenzaufgabe weder der Assistenznehmer noch Dritte gefährdet werden.

 

C) 

Stille Anzeigeverhalten sind grundsätzlich vorzuziehen, wobei vokalisieren nach mehrmaliger stiller Anzeige oder zur Alarmierung von Hilfspersonen als Hilfsleistung und nicht als störendes Verhalten anzusehen ist. 

 

D) 

Genauso dürfen normalerweise unerwünschte Verhaltensweisen von Hunden (z.B. auf den Schoss springen während Mensch am Esstisch sitzt) toleriert werden, wenn dadurch eine Hilfsleistung ausgeführt wird (z.B. krankheitsbedingte Zustände wie Panik, Dissoziation etc. unterbrechen).

 

E) 

Hilfsleistungen, die nicht an der Prüfung vorzeigbar sind (z.B. Leistungen im häuslichen Umfeld, nicht stellbare Anzeigeleistungen) sollen regelmässig durch (ungeschnittene) Videoaufnahmen mit separatem Videobeschrieb dokumentiert werden.

 

F)

Die individuellen Assistenzleistungen sind im Assistenzhunde-Pass (Hilfsleistungen) zu erfassen. 

 

 

Beispiele von Assistenz-leistungen

Führhund

  • Kontrolliertes Führen in alle Richtungen
  • Anzeigen von Strassenübergängen/Zebrastreifen
  • Hinführen zu benannten Zielen in nächster Umgebung
  • Anzeigen von Treppen, Strassen, Hinderhinnsen, Abgründen, Ein-/Ausgängen
  • Halten vor Treppen, Strassen, Hinderhinnsen, Abgründen, Ein-/Ausgängen
  • Umgehen/Halten/Anzeigen von Gefahrenbereichen
  • Folgen einer fremden Person
 

Signalhund

  • Erkennen und Anzeigen von Geräuschen durch Anstupsen/Hinführen/Deutung zur Geräuschquelle
  • z.B.: Klingeln/Klopfen an Tür, Wecker, Feuermelder, Sirene, Piepen von Haushaltsgeräten,
  • Anzeige von hinten kommender Geräusche wie Hupen, Fahrradklingel, Ansprache durch Personen
  • Gegenstände, die unbemerkt herunterfallen, anzeigen/bringen
  • Personen anzeigen/holen
 

Mobilitätshund

  • sichere Begleitung mit (und/oder) Gehilfe, Rollator, Rollstuhl etc., in alle Richtungen
  • Hilfe beim An- und Ausziehen
  • Aufheben und Bringen von Gegenständen
  • Öffnen/Schliessen von Türen und Schubladen
  • Betätigen von Schaltern (Licht, Lift etc.)
  • Hilfe im Haushaltsbereich (z. B. Wäsche)
 

Warnhund

  • Rechtzeitiges Erkennen entsprechender Zustände/Anfälle (Diabetes, Epilepsie, etc.) 
  • individuelles Anzeigeverhalten (z.B. Stupsen, Kratzen, Pfotentouch, Anspringen, Ablecken, Stehenbleiben, Bringsel, Bellen etc.) so dass der Mensch frühzeitig entgegensteuern kann 
  • ggf. differenziertes Anzeigeverhalten (z.B. bei Hypoglykämie/Hyperglykämie)
  • Hilfsmittel holen (Notfalltasche, Medikamente, Getränk, Messgerät, etc.)
  • Hilfe holen (Betätigen einer Notfallklingel, Holen eines Telefons oder einer Hilfsperson)
  • Sicherheit/Beruhigung durch Körperkontakt, Streicheln etc.
 

Geleithund

  • Rechtzeitiges Erkennen entsprechender Zustände/Anfälle (Reizüberflutungen (Overloads), Dissoziationen, Panik, Switchs, Flaschbacks etc.) 
  • individuelles Anzeigeverhalten (z.B. Stupsen, Kratzen, Pfotentouch, Anspringen, Ablecken, Stehenbleiben, Bringsel, Bellen etc.) so dass der Mensch frühzeitig entgegensteuern kann
  • Herausholen/Unterbrechen von MeltDowns, ShutDowns (innerer Rückzug), Krampfanfällen, Dissoziationen, Flashbacks, Albträumen, Ängsten etc.
  • Abschirmen (Blocken) gegenüber Menschen, in alle Richtungen, ohne andere zu behindern
  • Wegführen aus stressauslösenden Situationen (an Rand, zu Tür, zu Sitzgelegenheit etc.)
  • Sicherheit/Beruhigung durch Körperkontakt, Streicheln etc.
  • Lichtschalter betätigen bei Alpträumen, Ängsten  

Übertritt in Prüfungs-Vorbereitung

Der Übertritt in die Prüfungs-Vorbereitung kann frühestens ab dem 20. Lebensmonat des Hundes im Ermessen des Ausbildners erfolgen. Bei manchen Hunden macht es Sinn, ihnen noch etwas mehr Zeit zur persönlichen Reife zu gönnen. 

 

Der Übertritt erfolgt nahtlos durch Freigabe/Meldung des Ausbildners an SwissHelpDogs.

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